{"id":4380,"date":"2025-07-18T10:42:29","date_gmt":"2025-07-18T08:42:29","guid":{"rendered":"https:\/\/brostclassen.de\/?post_type=medialawblog&#038;p=4380"},"modified":"2025-12-22T16:03:51","modified_gmt":"2025-12-22T14:03:51","slug":"steuerbetrug-bei-influencern","status":"publish","type":"medialawblog","link":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/medialawblog\/steuerbetrug-bei-influencern\/","title":{"rendered":"Steuerbetrug bei Influencern? Warum Namen nicht \u00f6ffentlich genannt werden d\u00fcrfen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Meldung schlug in der vergangenen Woche ein: \u201eInfluencer sollen massiv steuern hinterzogen haben\u201c, titelte etwa die Tagesschau (<a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/wirtschaft\/digitales\/steuerhinterziehung-influencer-finanzkriminalitaet-100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.tagesschau.de\/wirtschaft\/digitales\/steuerhinterziehung-influencer-finanzkriminalitaet-100.html<\/a> ). Die BILD-Zeitung schrieb \u201eDeutsche Influencer &#8211; Ihr Geprotze brachte die Steuerfahnder auf die Spur.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Laut verschiedener Medien existiere eine <em>&#8220;Steuerfahnder-Liste von Influencern&#8221;<\/em>, auf der zahlreiche prominente Namen der Szene zu finden sind. Die BILD-Zeitung spekuliert bereits \u00fcber konkrete Namen, erste Influencer melden sich in den Medien gar zu Wort und geben Statements zu den Vorw\u00fcrfen ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Warum dies keine gute Idee ist \u2013 und warum die Medien die Namen der Personen auf der Liste in der Regel nicht nennen d\u00fcrften, erkl\u00e4rt dieser Beitrag.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Exkurs: Steuerpflicht f\u00fcr Influencer &#8211; Was gilt rechtlich?<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wer ist steuerpflichtig?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Influencerinnen und Influencer, die regelm\u00e4\u00dfig Einnahmen durch Kooperationen, Werbung, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder durch eigene digitale Produkte (z.\u202fB. E-Books, Presets, Online-Kurse) erzielen, gelten aus steuerlicher Sicht in der Regel als selbstst\u00e4ndige Unternehmer im Sinne von \u00a7\u202f2 Abs.\u202f1 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie \u00a7\u202f15 Abs.\u202f2 Einkommensteuergesetz (EStG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Je nach Art und Umfang der T\u00e4tigkeit kann es sich dabei um eine freiberufliche (\u00a7\u202f18 EStG) oder \u2013 deutlich h\u00e4ufiger \u2013 um eine gewerbliche T\u00e4tigkeit (\u00a7\u202f15 Abs.\u202f2 EStG) handeln. Ma\u00dfgeblich ist, ob die T\u00e4tigkeit auf Dauer angelegt, selbstst\u00e4ndig und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Damit unterliegen Influencer denselben steuerlichen Pflichten wie andere Unternehmer auch. Dazu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Einkommensteuer (\u00a7\u00a7\u202f2 ff. EStG): Auf alle erzielten Einnahmen \u2013 abz\u00fcglich betrieblicher Ausgaben \u2013 ist Einkommensteuer zu zahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Gewerbesteuer (\u00a7\u00a7\u202f2 ff. GewStG): Bei \u00dcberschreiten des Freibetrags von 24.500\u202f\u20ac j\u00e4hrlich greift die Gewerbesteuerpflicht.<\/li>\n\n\n\n<li>Umsatzsteuer (\u00a7\u00a7\u202f1, 19 UStG): Grunds\u00e4tzlich sind Influencer umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung nach \u00a7\u202f19 UStG kann greifen, wenn der Jahresumsatz im Vorjahr 22.000\u202f\u20ac und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000\u202f\u20ac nicht \u00fcbersteigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Pflichten zur Buchf\u00fchrung oder Einnahmen\u00fcberschussrechnung (\u00a7\u00a7\u202f140\u2013147 AO, \u00a7\u202f4 Abs.\u202f3 EStG): Auch bei kleinen Unternehmen sind Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Typische Fehlerquellen bei Influencern<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei jungen Content Creators oder schnell gewachsenen Accounts fehlt es h\u00e4ufig an steuerlicher Beratung und Bewusstsein f\u00fcr die rechtlichen Pflichten. Das f\u00fchrt zu klassischen Fehlern wie:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Nichtangabe von Sachleistungen (z.\u202fB. Produkte, Reisen, Dienstleistungen), obwohl diese als geldwerter Vorteil steuerlich zu erfassen sind \u2013 siehe \u00a7\u202f8 EStG und \u00a7\u202f3 Abs.\u202f9 UStG.<\/li>\n\n\n\n<li>Vers\u00e4umte steuerliche Anmeldung beim Finanzamt, insbesondere die nicht rechtzeitige Abgabe des \u201eFragebogens zur steuerlichen Erfassung\u201c (\u00a7\u202f138 AO).<\/li>\n\n\n\n<li>Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen \u00fcber Einnahmen und Ausgaben (\u00a7\u202f146 AO), oft wegen unklarer Trennung zwischen privater und gesch\u00e4ftlicher Nutzung.<\/li>\n\n\n\n<li>Falsche oder unterlassene Umsatzsteuer-Abf\u00fchrung, etwa weil Kooperationsverg\u00fctungen aus dem Ausland kommen oder Rechnungen fehlerhaft ausgestellt werden (\u00a7\u00a7\u202f14, 14a UStG).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Strafrechtliches Risiko: Steuerfahndung trotz Unwissenheit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch wenn Verst\u00f6\u00dfe h\u00e4ufig aus Unkenntnis geschehen, kann dies schwerwiegende steuerstrafrechtliche Folgen haben. Steuerhinterziehung nach \u00a7\u202f370 Abgabenordnung (AO) liegt bereits dann vor, wenn Steuern verk\u00fcrzt oder zu niedrig angegeben werden \u2013 selbst wenn dies fahrl\u00e4ssig geschieht (\u00a7\u202f378 AO: Leichtfertige Steuerverk\u00fcrzung).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In solchen F\u00e4llen kann die Steuerfahndung (Steufa) t\u00e4tig werden, etwa bei pl\u00f6tzlichen Einnahmespr\u00fcngen, verd\u00e4chtigen Transaktionen oder auf Grundlage von Hinweisen \u2013 auch aus der \u00d6ffentlichkeit oder von Gesch\u00e4ftspartnern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Presserechtlicher Rahmen: Verdachtsberichterstattung <\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird gegen einen Influencer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, gelten in Deutschland die sog. Grunds\u00e4tze der Verdachtsberichterstattung. Das deutsche Recht findet auch f\u00fcr im Ausland (etwa in Dubai) ans\u00e4ssige Influencer Anwendung, wenn die Berichterstattung bestimmungsgem\u00e4\u00df auch in Deutschland gelesen wird. Dies ist bei deutschen Influencern, die auch ihren Account auf Deutsch bespielen, in der Regel der Fall.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die sogenannte <strong>Verdachtsberichterstattung<\/strong> bezieht sich auf die mediale Berichterstattung \u00fcber Personen, gegen die ein <strong>strafrechtlicher Verdacht<\/strong> besteht \u2013 etwa im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren (\u00a7\u202f370 AO).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine solche Berichterstattung ist <strong>nur unter engen Voraussetzungen zul\u00e4ssig<\/strong>, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in das <strong>allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong> des Betroffenen darstellt (Art.\u202f2 Abs.\u202f1 i.\u202fV.\u202fm. Art.\u202f1 Abs.\u202f1 GG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des BGH (GRUR 2023, 1391 Rn. 25 m.w.N.) sind dies die Voraussetzungen einer zul\u00e4ssigen Verdachtsberichterstattung:<a><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>\u201eErforderlich ist jedenfalls ein <strong>Mindestbestand an Beweistatsachen<\/strong>, die f\u00fcr den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst \u201e\u00d6ffentlichkeitswert\u201c verleihen. Die Darstellung darf ferner <strong>keine Vorverurteilung<\/strong> des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch pr\u00e4judizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits \u00fcberf\u00fchrt. Auch ist vor der Ver\u00f6ffentlichung regelm\u00e4\u00dfig eine <strong>Stellungnahme des Betroffenen<\/strong> einzuholen. Schlie\u00dflich muss es sich um einen <strong>Vorgang von gravierendem Gewicht<\/strong> handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbed\u00fcrfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.\u201c<\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Voraussetzungen m\u00fcssen <strong>kumulativ<\/strong> eingehalten werden. Da eine Verdachtsberichterstattung zudem nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes (\u00a7 193 StGB) zul\u00e4ssig ist, sind strenge Ma\u00dfst\u00e4be an die Einhaltung der Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen anzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die blo\u00dfe Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht nach der Rechtsprechung zudem nicht aus, um hier\u00fcber in erkennbar machender Weise zu berichten, vgl. BGH NJW-RR 2017, 3 Rn. 26, m.w.N.:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>\u201e<\/em><\/strong><em>Die blo\u00dfe Tatsache der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als solche gen\u00fcgt jedenfalls nicht f\u00fcr die Annahme des Vorliegens eines Mindestbestands an Beweistatsachen. Die Staatsanwaltschaft hat schon beim Vorliegen einesAnfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen (vgl. \u00a7 152 Abs. 2, \u00a7 160 Abs.StPO, \u00a7 160 Absatz 1 StPO). Daf\u00fcr ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichendertats\u00e4chlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit einerverfolgbaren Straftat gegeben ist.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies wird insbesondere damit begr\u00fcndet, dass Ermittlungen bereits bei Vorliegen eines Anfangsverdachts aufzunehmen sind und diese Schwelle \u00e4u\u00dferst gering ist; es gen\u00fcgen also schon entfernte Verdachtsgr\u00fcnde. Diese entfernten Verdachtsgr\u00fcnde k\u00f6nnen jedoch keinen \u00e4u\u00dferungsrechtlich relevanten Mindestbestand an Beweistatsachen f\u00fcr einen derart schwerwiegenden Vorwurf rechtfertigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es entspricht allgemeiner Rechtsprechung, dass im Stadium eines Ermittlungsverfahrens regelm\u00e4\u00dfig das Anonymit\u00e4tsinteresse des Betroffenen \u00fcberwiegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Influencer d\u00fcrfen nicht namentlich genannt werden<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine namentliche Nennung von Influencern, die auf einer m\u00f6glichen Steuerfahnder-Liste stehen, ist in der Regel unzul\u00e4ssig. M\u00f6gliche strafrechtliche Verfahren befinden sich in einem Anfangsstadium, sodass es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen f\u00fcr eine identifizierbarmachende Berichterstattung bereits fehlen d\u00fcrfte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Influencer, die von einer unzul\u00e4ssigen Namensnennung betroffen sind, k\u00f6nnen rechtlich gegen die Ver\u00f6ffentlichung vorgehen. Ihnen steht ein Anonymit\u00e4tsschutz zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Influencer sich indes gegen\u00fcber der Presse zu den Vorw\u00fcrfen \u00e4u\u00dfern, verf\u00e4llt dieser Schutz. Pressestatement sollten daher unterbleiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Medien berichten aktuell \u00fcber weitreichende Steuerbetrugsvorw\u00fcrfe gegen Influencer (&#8220;Steuerfahnder-Liste&#8221;). \u00d6ffentliche Stellungnahmen betroffener Influencer sind jedoch unklug, da die Medien deren Namen in der Regel nicht nennen d\u00fcrfen. Der Beitrag erkl\u00e4rt die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":4384,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"medialawblog-kategorie":[201],"class_list":["post-4380","medialawblog","type-medialawblog","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","medialawblog-kategorie-steuerbetrug"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/4380","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog"}],"about":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/medialawblog"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/4380\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4384"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4380"}],"wp:term":[{"taxonomy":"medialawblog-kategorie","embeddable":true,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog-kategorie?post=4380"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}