{"id":6498,"date":"2026-02-02T12:22:57","date_gmt":"2026-02-02T10:22:57","guid":{"rendered":"https:\/\/brostclassen.de\/?post_type=medialawblog&#038;p=6498"},"modified":"2026-02-02T12:23:09","modified_gmt":"2026-02-02T10:23:09","slug":"reaktive-pruefpflicht-bei-dauerpublikationen","status":"publish","type":"medialawblog","link":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/medialawblog\/reaktive-pruefpflicht-bei-dauerpublikationen\/","title":{"rendered":"Reaktive Pr\u00fcfpflicht bei Dauerpublikationen: Drum pr\u00fcfe, was immer noch online steht"},"content":{"rendered":"\n<p>Es reicht nicht, dass Pres\u00adse\u00adbe\u00adrich\u00adte wahr sind, wenn sie er\u00adschei\u00adnen \u2013 sie m\u00fcs\u00adsen es auch blei\u00adben. Die Me\u00addi\u00aden trifft hier eine Pr\u00fcf\u00adpflicht, wenn Be\u00adtrof\u00adfe\u00adne sie auf die ver\u00ad\u00e4n\u00adder\u00adte Lage hin\u00adwei\u00adsen, meint das LG Ber\u00adlin II. Das er\u00ad\u00f6ff\u00adnet eine ganz neue Ka\u00adte\u00adgo\u00adrie im Pres\u00adse\u00adrecht, ana\u00adly\u00adsiert&nbsp;<em>J\u00f6rn Cla\u00ad\u00dfen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Medium berichtet wahrheitsgem\u00e4\u00df \u00fcber den Erlass eines Haftbefehls gegen einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, doch nach der Berichterstattung wird der Haftbefehl aufgehoben. Trifft das Medium nun eine Pflicht, den urspr\u00fcnglich rechtm\u00e4\u00dfigen, aber zwischenzeitlich \u00fcberholten online zug\u00e4nglichen Artikel hinsichtlich der ver\u00e4nderten Sachlage zu aktualisieren? Das&nbsp;LG Berlin II&nbsp;hat dies bejaht und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einen Unterlassungsanspruch gegen den unvollst\u00e4ndig gewordenen Artikel zugesprochen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Damit liegt eine weitere Gerichtsentscheidung (zuletzt auch&nbsp;OLG K\u00f6ln, Beschluss vom 06.03.2023 \u2013&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Default.aspx?typ=reference&amp;y=200&amp;Ge=OLGKOELN&amp;Az=15U19022&amp;D=2023-03-06\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">15 U 190\/22<\/a>) vor, wonach Medien nachtr\u00e4gliche Entwicklungen bei online bereitgehaltenen Dauerpublikationen ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. Die aktuelle&nbsp;Entscheidung des LG Berlin II (Urteil vom 17.06.2025 \u2013&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Default.aspx?typ=reference&amp;y=200&amp;Ge=LGBERLINII&amp;Az=27O16525&amp;D=2025-06-17\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">27 O 165\/25<\/a>) bietet Anlass, die Voraussetzungen f\u00fcr eine reaktive Pr\u00fcfpflicht herauszuarbeiten. \u00dcber diesen Fall hinausgedacht, ergeben sich nach meiner Auffassung Konsequenzen f\u00fcr den sehr praxisrelevanten Bereich der Verdachtsberichterstattung.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Dauerhaft zug\u00e4nglich \u2013 dauerhaft aktuell\u00a0<\/h2>\n\n\n\n<p>Das&nbsp;LG Berlin&nbsp;hat drei Voraussetzungen f\u00fcr eine entsprechende reaktive Pr\u00fcfpflicht genannt:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst muss es sich um eine dauerhaft online zug\u00e4ngliche Berichterstattung, eine sogenannte Dauerpublikation, handeln. Die reaktive Pr\u00fcf- und gegebenenfalls Aktualisierungspflicht bezieht sich dagegen nicht auf Ver\u00f6ffentlichungen in Printmedien. Eine physische Korrektur w\u00e4re hier denklogisch nicht m\u00f6glich und eine Zeitung deshalb neu zu drucken w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. In Bezug auf Online-Dauerpublikationen hat das&nbsp;LG Berlin II&nbsp;dagegen einen vertieften Eingriff in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Betroffenen angenommen, da die Berichte st\u00e4ndig verf\u00fcgbar bleiben.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Hierdurch k\u00f6nne zudem der Eindruck einer tagesaktuellen Berichterstattung entstehen \u2013 anders gegebenenfalls bei klar gekennzeichneten Archivbeitr\u00e4gen \u2013 weshalb es gerechtfertigt und geboten sei, den Medien eine Pflicht zur Anpassung einer solchen Berichterstattung bei nachtr\u00e4glichen Entwicklungen aufzuerlegen. Zudem handele es sich bei der dauerhaften Online-Abrufbarkeit \u00fcber die Erstver\u00f6ffentlichung hinaus um ein im Wesentlichen unternehmerisches Interesse der Medien.&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was unvollst\u00e4ndig ist, ist unwahr\u00a0<\/h2>\n\n\n\n<p>Als weitere Voraussetzung muss es sich um eine urspr\u00fcnglich rechtm\u00e4\u00dfige Erstpublikation handeln, die sich erst durch nachtr\u00e4gliche Entwicklungen als unwahr oder unvollst\u00e4ndig erweist. In dem vom&nbsp;LG Berlin II&nbsp;zu beurteilenden Fall war die Berichterstattung im Ausgangspunkt wahr, weil gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer tats\u00e4chlich ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden war. Dass dieser Haftbefehl sp\u00e4ter aufgehoben wurde, macht die urspr\u00fcngliche Tatsachenbehauptung nicht falsch, wenn man auf den Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung abstellt. Da mit der Aufhebung des Haftbefehls sp\u00e4ter aber neue Tatsachen hinzugetreten sind, wurde der weiterhin unver\u00e4ndert online verf\u00fcgbare Bericht unvollst\u00e4ndig. Eine bewusst unvollst\u00e4ndige Berichterstattung wird rechtlich wiederum wie eine unwahre Tatsachenbehauptung behandelt, wenn deshalb bei Leserinnen und Lesern ein falscher Eindruck entstehen kann. Davon kann man ausgehen, wenn \u00fcber einen Haftbefehl berichtet wird, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass dieser sp\u00e4ter aufgehoben wurde.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um den Eingriff in die Mediengrundrechte m\u00f6glichst gering zu halten, wird den Medien keine proaktive Pr\u00fcfpflicht in Bezug auf einmal ver\u00f6ffentlichte Artikel auferlegt. Vielmehr m\u00fcssen sie lediglich bei einem \u2013 das ist eine weitere Anforderung \u2013 substantiierten Hinweis auf eine nachtr\u00e4glich entstandene Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung eine Anpassung der Berichterstattung vornehmen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Voraussetzungen lagen in dem Fall vor, weil der Betroffene auf die nachtr\u00e4gliche Entwicklung (Aufhebung des Haftbefehls) hingewiesen und eine Anpassung der Berichterstattung gefordert hatte. Da das Medium dem nicht nachgekommen war, wurde die Berichterstattung&nbsp;<em>bewusst<\/em>&nbsp;unvollst\u00e4ndig. Der hiergegen gerichtete Unterlassungsanspruch war somit begr\u00fcndet und konnte im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren durchgesetzt werden.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konsequenzen reaktiver Pr\u00fcfpflichten f\u00fcr den Bereich der Verdachtsberichterstattung\u00a0<\/h2>\n\n\n\n<p>Die sich gerade etablierende neue presserechtliche Kategorie der reaktiven Pr\u00fcfpflicht hat aus meiner Sicht weitreichende Auswirkungen auch auf den Bereich der Verdachtsberichterstattung.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grunds\u00e4tze der Verdachtsberichterstattung gelten immer dann, wenn es um ungekl\u00e4rte Vorw\u00fcrfe geht, die geeignet sind, das Ansehen des von der Berichterstattung Betroffenen in der \u00d6ffentlichkeit herabzusetzen. Ein praxisrelevanter Bereich ist die Berichterstattung \u00fcber Strafverfahren. Eine \u2013 und die zugleich am schwierigsten zu handhabende \u2013 Voraussetzung f\u00fcr eine Verdachtsberichterstattung ist der sogenannte Mindestbestand an Beweistatsachen. Es m\u00fcssen danach hinreichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorhanden sein, die den Verdacht begr\u00fcnden. Diese Anhaltspunkte&nbsp;<em>k\u00f6nnen<\/em>&nbsp;zum Zeitpunkt der Erstver\u00f6ffentlichung vorliegen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im weiteren Verlauf eines Strafverfahrens kann es dann aber sein, dass \u00fcberwiegend entlastende Umst\u00e4nde zu Tage treten und das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt oder der oder die Angeklagte freigesprochen wird. Haben Medien \u00fcber den Verdacht bzw. das Strafverfahren berichtet, stellt sich somit die Frage, ob die nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Lage Auswirkungen auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der urspr\u00fcnglichen und weiterhin nachlesbaren Berichterstattung hat. Nach der hier thematisierten Rechtsprechung zu den reaktiven Pr\u00fcfpflichten wird man davon ausgehen m\u00fcssen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Neue Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Betroffene<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach der neuen Rechtsprechung zu den reaktiven Pr\u00fcfpflichten m\u00fcssen Medien nachtr\u00e4gliche Entwicklungen in Bezug auf weiterhin verf\u00fcgbare Online-Artikel ber\u00fccksichtigen. Auf Hinweis von Betroffenen m\u00fcssen sie demnach auch den erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen f\u00fcr eine Verdachtsberichterstattung sp\u00e4ter noch einmal neu \u00fcberpr\u00fcfen. Wird ein Ermittlungsverfahren nach&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Default.aspx?typ=reference&amp;y=100&amp;G=StPO&amp;P=170\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">170<\/a>&nbsp;Abs.&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Default.aspx?typ=reference&amp;y=100&amp;G=StPO&amp;P=170&amp;X=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">2<\/a>&nbsp;StPO&nbsp;mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt oder die betroffene Person freigesprochen, stehen dem urspr\u00fcnglich berichteten Verdacht nunmehr die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts \u2013 beides sogenannte privilegierte Quellen, denen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden kann \u2013 entgegen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dann wird man in der Regel nicht mehr von einer hinreichenden Grundlage f\u00fcr den Verdacht ausgehen k\u00f6nnen, sodass das rechtfertigende Element f\u00fcr eine Berichterstattung und den hiermit einhergehenden Eingriff in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen entf\u00e4llt. Der alte Bericht darf dann nicht mehr unver\u00e4ndert online bleiben. Aus dogmatischen Gr\u00fcnden kann die Berichterstattung auch nicht durch eine Erg\u00e4nzung hinsichtlich der Verfahrenseinstellung &#8220;gerettet&#8221; werden, weil allein die Mitteilung des Vorwurfs die Gefahr birgt, dass hiervon etwas &#8220;h\u00e4ngen bleibt&#8221;.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bisherige Tendenzen in der Rechtsprechung, wonach die urspr\u00fcngliche Zul\u00e4ssigkeit einer Verdachtsberichterstattung das zentrale Argument f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der fortdauernden Abrufbarkeit auch bei einer sp\u00e4teren Verfahrenseinstellung ist, sind mit der Etablierung einer reaktiven Pr\u00fcfpflicht f\u00fcr Medien nicht in Einklang zu bringen. Nach meiner Auffassung haben Betroffene somit nun neue M\u00f6glichkeiten, um rechtlich gegen \u00fcberholte Verdachtsberichte vorzugehen und diese sogar ganz zu unterbinden. Die Anwendung der reaktiven Pr\u00fcfpflicht auf den Bereich der Verdachtsberichterstattung wird die Pressekammern der Landgerichte somit sicher bald besch\u00e4ftigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinweis: Dieser Beitrag erschien zuerst am 16. Juli 2025 auf <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/reaktive-pruefpflicht-online-dauerpublikationen-lg-berlin\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">beck-aktuell<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/team\/dr-joern-classen\/\">Dr. J\u00f6rn Cla\u00dfen<\/a> ist Rechtsanwalt und Partner der K\u00f6lner Medienkanzlei Brost Cla\u00dfen, die auf den presserechtlichen Schutz von Unternehmen und Personen spezialisiert ist.\u00a0BROST CLA\u00dfEN Medienkanzlei ist eine der f\u00fchrenden Kanzleien f\u00fcr Medien- und Presserecht in Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Weitere News:<\/h3>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-brost-cla-en wp-block-embed-brost-cla-en\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"fGxnTIwjME\"><a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/52-seitige-einstweilige-verfuegung-instagram\/\">Bild ohne Erlaubnis auf Instagram? \u2013 LG Frankfurt a.M. erl\u00e4sst 52-seitige einstweilige Verf\u00fcgung<\/a><\/blockquote><iframe class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;Bild ohne Erlaubnis auf Instagram? \u2013 LG Frankfurt a.M. erl\u00e4sst 52-seitige einstweilige Verf\u00fcgung&#8220; &#8211; BROST CLA\u1e9eEN\" src=\"https:\/\/brostclassen.de\/52-seitige-einstweilige-verfuegung-instagram\/embed\/#?secret=WzbQAPYk6t#?secret=fGxnTIwjME\" data-secret=\"fGxnTIwjME\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-brost-cla-en wp-block-embed-brost-cla-en\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"YT89mkskqC\"><a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/legal-500-ranking-brost-classen-fuehrende-kanzlei-fuer-presserecht\/\">Legal 500-Ranking: BROST CLA\u00dfEN f\u00fchrende Kanzlei f\u00fcr Presserecht<\/a><\/blockquote><iframe class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;Legal 500-Ranking: BROST CLA\u00dfEN f\u00fchrende Kanzlei f\u00fcr Presserecht&#8220; &#8211; BROST CLA\u1e9eEN\" src=\"https:\/\/brostclassen.de\/legal-500-ranking-brost-classen-fuehrende-kanzlei-fuer-presserecht\/embed\/#?secret=l4OGFWLEm4#?secret=YT89mkskqC\" data-secret=\"YT89mkskqC\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es reicht nicht, dass Pres\u00adse\u00adbe\u00adrich\u00adte wahr sind, wenn sie er\u00adschei\u00adnen \u2013 sie m\u00fcs\u00adsen es auch blei\u00adben. 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