{"id":6667,"date":"2026-06-25T12:43:45","date_gmt":"2026-06-25T10:43:45","guid":{"rendered":"https:\/\/brostclassen.de\/?post_type=medialawblog&#038;p=6667"},"modified":"2026-06-25T12:43:49","modified_gmt":"2026-06-25T10:43:49","slug":"rechtliche-einschatzung-der-reichenlisten","status":"publish","type":"medialawblog","link":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/medialawblog\/rechtliche-einschatzung-der-reichenlisten\/","title":{"rendered":"Hurra, hurra, der Herbst ist da? Rechtliche Einsch\u00e4tzung der allj\u00e4hrlichen \u201eReichenlisten\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Geschrieben von Rechtsreferendar Fabian Kurti<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jedes Jahr werden im Herbst die sogenannten \u201eReichenlisten\u201c ver\u00f6ffentlicht und sorgen f\u00fcr gro\u00dfes \u00f6ffentliches Interesse, da sie die verm\u00f6gendsten Menschen der Welt scheinbar objektiv vergleichbar machen. Rankings wie die von <a href=\"https:\/\/www.forbes.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Forbes<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.bloomberg.com\/europe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bloomberg<\/a> oder dem deutschen <a href=\"https:\/\/www.manager-magazin.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Manager Magazin<\/a> suggerieren eine klare Rangordnung wirtschaftlicher Macht und listen Personen des \u00f6ffentlichen und nicht \u00f6ffentlichen Lebens entsprechend ihres Verm\u00f6gens auf. Die Ver\u00f6ffentlichungen werden dabei von einer Vielzahl von Medien \u00fcbernommen und weiterverbreitet. Inhaltlich handelt es sich bei den Angaben h\u00e4ufig um Sch\u00e4tzungen, die auf unterschiedlich verl\u00e4sslichen Quellen beruhen k\u00f6nnen. So kommen f\u00fcr die Sch\u00e4tzung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse Angaben aus Archiven und Registern bzw. Stellungnahmen von Rechtsanw\u00e4lten, Verm\u00f6gensverwaltern, Bankmanagern und den Verm\u00f6genden selbst in Betracht. Nicht jeder verm\u00f6genden Privatperson d\u00fcrfte es bei dem Gedanken jedoch wohl sein, dass die Einzelheiten der eigenen Finanzen an die \u00d6ffentlichkeit gelangen. Es ist daher zu betonen, dass auch im Rahmen einer solchen Ver\u00f6ffentlichung der Pers\u00f6nlichkeitsschutz nicht zur\u00fccktreten muss und ein anwaltliches Vorgehen gegen die Listung grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Herausforderung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die eigenen Finanzen z\u00e4hlen grunds\u00e4tzlich zum Gegenstand der individuellen Lebensverh\u00e4ltnisse und unterliegen somit dem Schutz des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts. Erforderlich ist daher in der Regel eine Abw\u00e4gung zwischen den Interessen der Betroffenen und den m\u00f6glichen Ver\u00f6ffentlichungsinteressen der jeweiligen Herausgeber. Zugunsten der Betroffenen ist innerhalb dieser Abw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen, dass diese h\u00e4ufig keinen Einfluss auf die Ver\u00f6ffentlichungen haben, obwohl die Sch\u00e4tzungen auf der Grundlage von unsicheren, unrichtigen oder unvollst\u00e4ndigen Daten beruhen k\u00f6nnen. Gleicherma\u00dfen sind auch Sicherheitsinteressen zu ber\u00fccksichtigen &#8211; man m\u00f6ge sich nur an die wiederholten und teils tragischen Entf\u00fchrungsf\u00e4lle innerhalb von Unternehmerfamilien erinnern. Diese Sicherheitsinteressen kommen erst recht zum tragen, wenn die Betroffenen hinsichtlich des eigenen Verm\u00f6gens \u201eunter dem Radar\u201c fliegen. Dies ist schlie\u00dflich nicht un\u00fcblich, insbesondere wenn Verm\u00f6gen \u00fcberwiegend weitervererbt wird und die Herkunft des Verm\u00f6gens l\u00e4ngst in den Hintergrund getreten ist. Es besteht daher die Gefahr, dass Betroffene durch die Namensnennung in den Reichenlisten der \u00d6ffentlichkeit erstmalig bekannt werden. Damit bewegen sich die Reichenlisten in einem Spannungsfeld, das eine kritische Betrachtung des Formats erforderlich macht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Berichterstattung \u00fcber das Verm\u00f6gen (\u201eReichenlisten\u201c) \u2013 Meinung oder Tatsache?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Presse- und \u00c4u\u00dferungsrecht unterscheidet traditionell zwischen Meinungs\u00e4u\u00dferungen und Tatsachenbehauptungen. Die rechtliche Einordnung der jeweiligen \u00c4u\u00dferung bestimmt die M\u00f6glichkeiten des anwaltlichen Vorgehens ma\u00dfgeblich. Wird die Angabe der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse als Meinungs\u00e4u\u00dferung verstanden, ist zur Bestimmung der Zul\u00e4ssigkeit der Ver\u00f6ffentlichung stets eine umfangreiche Einzelfallabw\u00e4gung zwischen den widerstreiten Interessen vorzunehmen, wobei die beschriebenen Sicherheitsrisiken von einigem Gewicht sein d\u00fcrften. Geht man jedoch davon aus, dass die Listung unter Angabe des Verm\u00f6gens eine Tatsachenbehauptung darstellt, so sind wahre Angaben in der Regel zul\u00e4ssig, w\u00e4hrend unwahre Angaben grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig sind. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist dabei stets die Beweisbarkeit der \u00c4u\u00dferung. Eine Meinungs\u00e4u\u00dferung enth\u00e4lt eine subjektive Stellungnahme mit Wertungselementen und kann als solche gerade nicht mit Mittel der Beweisf\u00fchrung best\u00e4tigt oder widerlegt werden. Vor diesem Hintergrund sind auch Sch\u00e4tzungen als Ausdruck eines Bewertungsvorgangs h\u00e4ufig als Meinungs\u00e4u\u00dferungen zu verstehen. Schlie\u00dflich kommt je nach Ausgestaltung auch eine Kombination beider Alternativen in Betracht \u2013 die sogenannte Meinungs\u00e4u\u00dferung mit Tatsachenkern. Davon d\u00fcrfte zumindest auszugehen sein, wenn die Grundlage der Sch\u00e4tzung offengelegt und erkennbar ist. Ist in diesem Fall bereits die Sch\u00e4tzungsgrundlage unzutreffend, so bestehen regelm\u00e4\u00dfig gute Erfolgsaussichten f\u00fcr ein anwaltlichen Vorgehen gegen die Ver\u00f6ffentlichung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine pauschale Einordnung hinsichtlich der Angaben in den \u201eReichenlisten\u201c ist jedoch regelm\u00e4\u00dfig nicht m\u00f6glich, da es insofern stets um die Art und Weise der Darstellung ankommt. Dass die Einordnung stark einzelfallabh\u00e4ngig ist, zeigt sich auch an der unterschiedlichen Rechtsprechung. So ging das Landgericht M\u00fcnchen I (Urteil vom 06.04.2011 \u2013 9 O 3039\/11) noch von einer Tatsachenbehauptung aus, w\u00e4hrend j\u00fcngere Entscheidungen zunehmend Richtung Meinungs\u00e4u\u00dferung tendieren (so etwa das LG K\u00f6ln, Beschluss vom 04.12.2024 \u2013 28 O 270\/24 und das LG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2025 \u2013 324 O 50\/25). Schutzlos sind Betroffene jedoch in beiden F\u00e4llen nicht, denn letztlich m\u00fcssen selbst wahre Tatsachenbehauptungen nicht zwangsl\u00e4ufig hingenommen werden. Die Verbreitung ist n\u00e4mlich auch dann unzul\u00e4ssig, wenn der Eingriff in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zum \u00f6ffentlichen Interesse an der Verbreitung der Information steht. Dies ist jedoch mit einigen H\u00fcrden verbunden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Zuordnung zur Privatsph\u00e4re<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Erfolgsaussichten des anwaltlichen Vorgehens werden zudem davon bestimmt, mit welcher Intensit\u00e4t die Ver\u00f6ffentlichung in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift. Das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht unterscheidet dabei zwischen unterschiedlichen Stufen, welche die Anforderungen an einen Eingriff bestimmen. In Bezug auf die Ver\u00f6ffentlichung von Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen ist einerseits eine Zuordnung zur Privatsph\u00e4re, andererseits eine Zuordnung zur Sozialsph\u00e4re denkbar. Die Sozialsph\u00e4re umfasst in der Regel die Gesamtheit des \u00f6ffentlichen Lebens, sodass Berichterstattungen dort grunds\u00e4tzlich eher hinzunehmen sind als im Bereich der Privatsph\u00e4re. Nach unserer Auffassung muss hinsichtlich der Herkunft des Verm\u00f6gens unterschieden werden. Grunds\u00e4tzlich kann n\u00e4mlich davon ausgegangen werden, dass Einzelheiten \u00fcber die finanziellen Verh\u00e4ltnisse der Privatsph\u00e4re zuzuordnen sind. Eine Zuordnung zur Sozialsph\u00e4re kommt allenfalls dann in Betracht, wenn das Verm\u00f6gen im Zusammenhang mit nach au\u00dfen wahrnehmbaren Investitionen steht. Davon ging auch das Landgericht K\u00f6ln (Beschluss vom 04.12.2024 \u2013 28 O 270\/24) aus, was insofern nachzuvollziehen ist, dass berufliche und unternehmerische Aktivit\u00e4ten regelm\u00e4\u00dfig in der Sozialsph\u00e4re stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Anwaltlicher Handlungsspielraum<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Insgesamt ist eine leichte Tendenz der Gerichte festzustellen, in den Angaben der Reichenlisten eine zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung anzunehmen, die lediglich die Sozialsph\u00e4re betrifft. Dies erschwert aufgrund der darstellten rechtlichen Hintergr\u00fcnde ein Vorgehen der Betroffenen gegen die Listung in solchen Formaten, macht es aber nicht unm\u00f6glich. Erforderlich ist eine rechtliche \u00dcberpr\u00fcfung des jeweiligen Einzelfalls. Insbesondere dann, wenn gewichtige Sicherheitsinteressen betroffen sind, kann ein rechtliches Vorgehen zweckm\u00e4\u00dfig sein.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BROST CLA\u00dfEN Medienkanzlei ist eine der f\u00fchrenden Kanzleien f\u00fcr <a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/medienrecht-presserecht-reputationsmanagement\/\">Medien- und Presserecht<\/a> in Deutschland. Die Kanzlei ist insbesondere auf den Pers\u00f6nlichkeitsschutz von Unternehmen und Personen spezialisiert.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-brost-cla-en wp-block-embed-brost-cla-en\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"1Txlv6aqiZ\"><a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/handelsblatt-fuenf-anwalte-brost-classen-ausgezeichnet\/\">Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen f\u00fcnf Anw\u00e4lte von BROST CLA\u1e9eEN aus<\/a><\/blockquote><iframe class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"\u201eHandelsblatt und Best Lawyers zeichnen f\u00fcnf Anw\u00e4lte von BROST CLA\u1e9eEN aus\u201c \u2013 BROST CLA\u1e9eEN\" src=\"https:\/\/brostclassen.de\/handelsblatt-fuenf-anwalte-brost-classen-ausgezeichnet\/embed\/#?secret=896k13E9QU#?secret=1Txlv6aqiZ\" data-secret=\"1Txlv6aqiZ\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedes Jahr werden im Herbst die sogenannten \u201eReichenlisten\u201c ver\u00f6ffentlicht und sorgen f\u00fcr gro\u00dfes \u00f6ffentliches Interesse, da sie die verm\u00f6gendsten Menschen der Welt scheinbar objektiv vergleichbar machen.  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