{"id":6680,"date":"2026-07-07T16:31:03","date_gmt":"2026-07-07T14:31:03","guid":{"rendered":"https:\/\/brostclassen.de\/?post_type=medialawblog&#038;p=6680"},"modified":"2026-07-07T16:31:05","modified_gmt":"2026-07-07T14:31:05","slug":"weg-mit-der-politikerbeleidigung","status":"publish","type":"medialawblog","link":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/medialawblog\/weg-mit-der-politikerbeleidigung\/","title":{"rendered":"Meinungsfreiheit und Ehrschutz: Weg mit der &#8220;Po\u00adli\u00adti\u00adker\u00adbe\u00adlei\u00addi\u00adgung&#8221;!"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Gastbeitrag von Dr. J\u00f6rn Cla\u00dfen f\u00fcr beck-aktuell<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit \u00a7 188 StGB wollte der Gesetzgeber Amtstr\u00e4ger und die Demokratie vor einem zunehmend verrohten Diskurs sch\u00fctzen, nun steht die Norm selbst in der Kritik. Gut so, denn f\u00fcr die hehren Ziele braucht es kein Sonderstrafrecht, meint J\u00f6rn Cla\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Diskussion um den 2021 eingef\u00fchrten Straftatbestand der &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; ist wieder in vollem Gange. Die Positionen gehen von der Ausweitung \u00fcber die Einschr\u00e4nkung bis zur Abschaffung des&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-188\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">188<\/a>&nbsp;StGB. Zur Einordnung lohnt sich ein Blick auf die Entstehungsgeschichte und die Auswirkungen des Gesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Strafvorschrift des&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-188\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">188<\/a>&nbsp;StGB, die den besonderen Ehrschutz f\u00fcr Personen des politischen Lebens regelt, wurde durch die damalige schwarz-rote Bundesregierung im Jahr 2021 versch\u00e4rft. Eingebettet war diese Reform in das &#8220;Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit\u00e4t&#8221;. Der Grund f\u00fcr die Versch\u00e4rfung war die zunehmende Verrohung des politischen Diskurses, insbesondere durch Beleidigungen und Bedrohungen im Internet. Zentraler Ausl\u00f6ser war in diesem Zusammenhang die Ermordung des Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Walter L\u00fcbcke im Jahr 2019 durch einen Rechtsextremisten. L\u00fcbcke war im Vorfeld der Tat im Netz monatelang extremen Beleidigungen, Verleumdungen und Morddrohungen ausgesetzt. Der Gesetzgeber sah zudem die Gefahr, dass sich B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u2013 insbesondere auf lokaler Ebene \u2013 aus Angst vor Anfeindungen aus der Politik zur\u00fcckziehen oder ein politisches Engagement von vornherein ausschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um dem entgegenzutreten, stellte der Bundestag die &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; gesondert nach&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-188\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">188<\/a>&nbsp;StGB&nbsp;und unter versch\u00e4rfter Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft (statt maximal zwei Jahren f\u00fcr die &#8220;normale&#8221; Beleidigung nach&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-185\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">185<\/a>&nbsp;StGB) unter Strafe. Ein entscheidender Unterschied zum allgemeinen Beleidigungsparagrafen ist zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige der &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; direkt von Amts wegen ermitteln kann, ohne dass der betroffene Politiker zwingend selbst einen Strafantrag stellen muss.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Macht\u00adkri\u00adtik ist kein Ge\u00adgen\u00adstand f\u00fcr das Straf\u00adrecht<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zahl der Verfahren dazu ist seitdem rasant gestiegen: Wurden 2022 noch rund 1.400 Verfahren gez\u00e4hlt, steigerte sich die Zahl bis zum Jahr 2025 auf fast 4.800 Ermittlungsverfahren. Diese Entwicklung ist auch darin begr\u00fcndet, dass sich das Anzeigeverhalten durch neue Strukturen ver\u00e4ndert hat. Anzeigen wurden fr\u00fcher fast ausschlie\u00dflich von den Betroffenen selbst erstattet. Heute \u00fcbernehmen dies mitunter professionelle und oft staatlich gef\u00f6rderte Meldestellen, die ihrerseits zunehmend in der Kritik stehen (&#8220;Anzeigenindustrie&#8221;).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Entwicklung hat dazu gef\u00fchrt, dass immer h\u00e4ufiger auch harmlose Politikerkritik kriminalisiert wurde. Prominente Beispiele der j\u00fcngeren Vergangenheit \u2013 wie Hausdurchsuchungen wegen satirischer Memes \u00fcber&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/bayern\/nach-schwachkopf-post-prozess-am-amtsgericht-beginnt,UoNpVRx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild<\/a>&nbsp;oder Ermittlungen und Strafbefehle wegen Ausdr\u00fccken wie&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtsgeschehen\/merz-lackaffe-facebook-beleidigung-strafbefehl-2026-05-28\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;Lackaffe&#8221;<\/a>&nbsp;oder&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtspolitik-gesetzgebung\/die-gesetzlichen-verschaerfungen-wackeln-2026-06-09\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;L\u00fcgen-Fritz&#8221;<\/a>&nbsp;gegen Spitzenpolitiker \u2013 zeigen, dass das Strafrecht nicht mehr als &#8220;ultima ratio&#8221;, also letztes Mittel, angewendet wird, sondern dort, wo es in der liberalen Demokratie nichts zu suchen hat: Im Bereich der Machtkritik, also der zul\u00e4ssigen Meinungs\u00e4u\u00dferung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ju\u00adMi\u00adKo for\u00addert Be\u00adgren\u00adzung auf kom\u00admu\u00adna\u00adle und Eh\u00adren\u00ad\u00e4m\u00adter<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor dem Hintergrund derartiger \u00dcberreaktionen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist der Reformeifer aus dem Jahr 2021 nunmehr in eine gegenl\u00e4ufige Richtung umgeschlagen.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtsgeschehen\/jumiko--opferschutz-sexualisierte-gewalt-politikerbeleidigung-extremistische-anschl%C3%A4ge-resilienz-rechtstaat-2026-06-12\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) forderte k\u00fcrzlich auf ihrer Fr\u00fchjahrstagung, dass der Schutzbereich des \u00a7 188 StGB auf kommunale \u00c4mter beschr\u00e4nkt werden solle<\/a>, Beleidigungen gegen Spitzenpolitikerinnen und -politiker auf Bundes- und Landesebene w\u00e4ren dann nicht mehr erfasst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Begr\u00fcndung: Diese Menschen h\u00e4tten professionelle Pressestellen, st\u00fcnden ohnehin im bundespolitischen Rampenlicht und m\u00fcssten zugespitzte Kritik eben aushalten. Ehrenamtliche und kommunale Amts- und Mandatstr\u00e4gerinnen und -tr\u00e4ger (z. B. B\u00fcrgermeisterinnen, Gemeinder\u00e4te) h\u00e4tten dagegen geringere Schutzm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 188 StGB\u00a0war po\u00adli\u00adti\u00adscher Ak\u00adtio\u00adnis\u00admus<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die derzeitige Kritik an der Strafnorm und ihrer \u00fcberzogenen Anwendung durch Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist nachvollziehbar. Man sollte den Tatbestand der &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; jedoch nicht blo\u00df begrenzen, sondern gleich vollst\u00e4ndig abschaffen, weil er \u00fcberfl\u00fcssig und zugleich dogmatisch sowie verfassungsrechtlich hochproblematisch ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schon die Einf\u00fchrung des Sonderrechtes f\u00fcr Politikerinnen und Politiker war ein klassischer Fall von politischem Aktionismus. In der Rechtssoziologie w\u00fcrde man von einem &#8220;symbolischen Gesetz&#8221; sprechen. &nbsp;Um politische Tatkraft zu beweisen, griff man \u2013 wie so oft \u2013 zum Mittel der Gesetzgebung. Und nat\u00fcrlich ist angesichts zunehmender \u00dcbergriffe gegen Politikerinnen und Politiker nachvollziehbar, dass diese besser gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen. Daf\u00fcr braucht es aber keinen besonderen Straftatbestand. Es ist vollkommen ausreichend, schwerwiegende Beleidigungen nach dem allgemeinen&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-185\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">185<\/a>&nbsp;StGB&nbsp;zu sanktionieren. Hiernach w\u00e4re eine Freiheitsstrafe f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Beleidigung von bis zu zwei Jahren m\u00f6glich und schon diese H\u00f6chststrafe wird in der Praxis in aller Regel nicht einmal ansatzweise verh\u00e4ngt. Wozu dann also eine zus\u00e4tzliche Strafnorm mit noch h\u00f6herer Strafandrohung? Es w\u00fcrde vollkommen ausreichen, das vorhandene allgemeine Gesetz anzuwenden und etwaige Durchsetzungsdefizite zu beseitigen,&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtspolitik-gesetzgebung\/klarnamenpflicht-internet-meinungsfreiheit-zivilisiertheit-kommentar-2025-12-29\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">etwa durch die Verpflichtung von Identit\u00e4tspr\u00fcfungen in den sozialen Medien sowie bessere Auskunftsrechte f\u00fcr Betroffene von Rechtsverletzungen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Besonderheiten bei der Verfolgbarkeit einer &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; rechtfertigen den Sonderstatus nicht. Zur Erinnerung: Die normale Beleidigung wird in der Regel nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt, wohingegen die &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; nach&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-188\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">188<\/a>&nbsp;StGB&nbsp;auch ohne Strafantrag des Betroffenen verfolgt werden kann. Gerade Spitzenpolitikerinnen und -politiker werden mittlerweile aber oftmals gar kein Interesse mehr daran haben, harmlose Beleidigungen verfolgen zu lassen, weil dies in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung \u00fcberwiegend zu Kopfsch\u00fctteln f\u00fchrt, wie die oben genannten prominenten Beispiele zeigen. Das Antragserfordernis des allgemeinen Beleidigungsparagrafen&nbsp;\u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Bcid\/Y-100-G-STGB-P-185\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">185<\/a>&nbsp;StGB&nbsp;dient also auch dem Reputationsschutz der betroffenen Personen. Die Verfolgung harmloser Kritik wird dagegen zum Reputationsrisiko. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Un\u00adge\u00adrecht und un\u00adver\u00adh\u00e4lt\u00adnis\u00adm\u00e4\u00ad\u00dfig<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das aktuelle Sonderrecht f\u00fcr Politikerinnen und Politiker ist auch in verfassungsrechtlicher Sicht h\u00f6chst problematisch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum einen geht von einer zu leichtfertigen Anwendung des Strafrechts im Bereich der Machtkritik ein &#8220;Chilling Effect&#8221; (Einsch\u00fcchterungseffekt) aus. Wenn B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bef\u00fcrchten m\u00fcssen, dass eine scharf formulierte Kritik an einem Politiker zu staatlicher Verfolgung f\u00fchren kann, dann schweigen sie im Zweifel, was eine Beeintr\u00e4chtigung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum anderen wird durch das Sonderrecht eine Ungleichbehandlung geschaffen, die nicht gerechtfertigt ist. Weshalb sollte die Berufsgruppe der Politikerinnen und Politiker zum Beispiel gegen\u00fcber Zugpersonal oder Personal im medizinischen Bereich privilegiert werden? Auch diese und viele andere Berufsgruppen sind permanent \u00f6ffentlicher Kritik ausgesetzt und nicht weniger schutzw\u00fcrdig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem ist die Ungleichbehandlung nach der grundrechtlichen Dogmatik nicht erforderlich und damit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, weil es neben dem allgemeinem Beleidigungstatbestand sogar effektivere Mittel zum Ehrschutz gibt als das Strafrecht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Es gibt ef\u00adfek\u00adti\u00adve\u00adre Wege \u2013 jetzt schon!<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So bietet das Zivilrecht die wesentlich besseren Instrumente, um sich gegen echte Ehrangriffe zur Wehr zu setzen: \u00dcber den einstweiligen Rechtsschutz kann man eine \u00c4u\u00dferung innerhalb k\u00fcrzester Zeit aus dem Internet entfernen lassen (die strafrechtliche Verfolgung dauert dagegen meist Monate bis Jahre und endet dann oft in der Einstellung). Zudem sprechen die Zivilgerichte bei schwerwiegenden Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen empfindliche Geldentsch\u00e4digungen zu, die \u2013 anders als im Strafrecht (Geldstrafe zugunsten der Staatskasse) \u2013 direkt an die Betroffenen flie\u00dfen. Derartige Geldentsch\u00e4digungen sind zudem die beste Abschreckung f\u00fcr Nachahmer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch das \u00fcberindividuelle Rechtsgut (Schutz der demokratischen Funktionsf\u00e4higkeit) wird im Zivilrecht ber\u00fccksichtigt. So hat das BVerfG in seiner wegweisenden&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtsprechung\/bverfg-kg-muss-neu-ueber-herausgabe-von-facebook-nutzerdaten-an-kuenast-entscheiden-2022-02-02\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;K\u00fcnast-Entscheidung&#8221;<\/a>&nbsp;festgestellt, dass ein &#8220;wirksamer Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Amtstr\u00e4gerinnen und Amtstr\u00e4gern sowie Politikerinnen und Politikern \u00fcber die Bedeutung f\u00fcr die jeweils Betroffenen hinaus im \u00f6ffentlichen Interesse liegt, was das Gewicht dieser Rechte in der Abw\u00e4gung verst\u00e4rken kann.&#8221; Danach ist das \u00f6ffentliche Interesse an einem wirksamen Schutz von Menschen, die sich in die Gesellschaft einbringen, ein zus\u00e4tzliches Abw\u00e4gungskriterium zugunsten der Pers\u00f6nlichkeitsschutzes. Zudem kann das \u00fcberindividuelle Interesse am Schutz der demokratischen Funktionsf\u00e4higkeit bei der H\u00f6he einer Geldentsch\u00e4digung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Straftatbestand der &#8220;Politikerbeleidigung&#8221; sch\u00fctzt damit nicht die Demokratie, sondern besch\u00e4digt die Debattenkultur und instrumentalisiert die Strafjustiz. Der Ehrschutz von Politikerinnen und Politikern ist durch das allgemeine Strafrecht und ein scharfes Zivilrecht l\u00fcckenlos gew\u00e4hrleistet. Der Gesetzgeber sollte deshalb nun den Mut aufbringen, seinen aktionistischen Fehler zu korrigieren und dieses Sonderrecht wieder abschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hinweis: Dieser Beitrag erschien zuerst am 26. Juni 2026 auf\u00a0<a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/reaktive-pruefpflicht-online-dauerpublikationen-lg-berlin\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">beck-aktuell<\/a>:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/meinung\/politikerbeleidigung-strafrecht-machtkritik-meinungsfreiheit-2026-06-26\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/meinung\/politikerbeleidigung-strafrecht-machtkritik-meinungsfreiheit-2026-06-26<\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/team\/dr-joern-classen\/\">Dr. J\u00f6rn Cla\u00dfen<\/a>\u00a0ist Rechtsanwalt und Partner der K\u00f6lner Medienkanzlei Brost Cla\u00dfen, die auf den presserechtlichen Schutz von Unternehmen und Personen spezialisiert ist.\u00a0BROST CLA\u00dfEN Medienkanzlei ist eine der f\u00fchrenden Kanzleien f\u00fcr Medien- und Presserecht in Deutschland.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit \u00a7 188 StGB wollte der Gesetzgeber Amtstr\u00e4ger und die Demokratie vor einem zunehmend verrohten Diskurs sch\u00fctzen, nun steht die Norm selbst in der Kritik. 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