{"id":6905,"date":"2026-09-21T13:13:38","date_gmt":"2026-09-21T11:13:38","guid":{"rendered":"https:\/\/brostclassen.de\/?post_type=medialawblog&#038;p=6905"},"modified":"2026-09-21T13:13:42","modified_gmt":"2026-09-21T11:13:42","slug":"informationsfreiheitsgesetz-ifg-praxistipps-anwalt","status":"publish","type":"medialawblog","link":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/medialawblog\/informationsfreiheitsgesetz-ifg-praxistipps-anwalt\/","title":{"rendered":"Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Transparenzanspruch, Ausschlussgr\u00fcnde und Praxistipps"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Geschrieben von Rechtsanwalt Yannick Gilbert Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ifg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">IFG<\/a>) regelt seit nunmehr zwei Jahrzehnten den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbeh\u00f6rden. F\u00fcr die journalistische Recherche ist das IFG eines der m\u00e4chtigsten Werkzeuge zur Aufdeckung von Missst\u00e4nden und zur Kontrolle staatlichen Handelns. Gleichzeitig stehen Beh\u00f6rden regelm\u00e4\u00dfig vor der Herausforderung, legitime Informationsbegehren rechtssicher abzuwickeln, ohne schutzw\u00fcrdige \u00f6ffentliche Interessen oder Rechte Dritter zu verletzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wichtiger Hinweis vorab:<\/strong> Dieser Beitrag behandelt das <strong>IFG des Bundes<\/strong>. F\u00fcr Beh\u00f6rden der L\u00e4nder und Kommunen gelten die jeweiligen Landesinformationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze, die teils abweichende Regelungen und Fristen enthalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Voraussetzungen des Informationsanspruchs<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 1 Abs. 1 IFG hat <strong>jeder<\/strong> einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden des Bundes. Der Antragsteller muss hierf\u00fcr weder ein rechtliches oder pers\u00f6nliches Interesse noch eine eigene Betroffenheit nachweisen. Der Anspruch steht allen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen des Privatsrechts gleicherma\u00dfen zu \u2013 von der investigativen Journalistin \u00fcber NGOs bis hin zu Unternehmen. Erfasst sind alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabh\u00e4ngig von der Form ihrer Speicherung, also beispielsweise Akten, E-Mails, Datenbankeintr\u00e4ge, Gutachten oder Vertr\u00e4ge. Anspruchsgegner sind alle Stellen des Bundes, soweit sie \u00f6ffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein zentrales Dogma der Verwaltungspraxis wird in der Beratung h\u00e4ufig \u00fcbersehen: Das IFG vermittelt <strong>keinen Informationsverschaffungsanspruch<\/strong>. Das bedeutet, dass die Beh\u00f6rde verpflichtet ist, Zugang zu denjenigen Informationen zu gew\u00e4hren, die ihr zum Zeitpunkt der Antragstellung tats\u00e4chlich vorliegen. Sie muss dagegen keine neuen Erkenntnisse gewinnen, Daten erst aufwendig erheben, Hochrechnungen anstellen oder zus\u00e4tzliche Dokumente erstellen, die bis dato nicht existieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ausschlussgr\u00fcnde: Grenzen der staatlichen Transparenz<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Informationsanspruch gilt keineswegs schrankenlos. Das Gesetz zieht dort Grenzen, wo \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche oder private Schutzinteressen einer Ver\u00f6ffentlichung entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Schutz \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7\u00a7 3, 4 IFG)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zugang ist unter anderem verwehrt, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, Belange der inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit oder die Bundeswehr h\u00e4tte. Ein klassisches Praxisbeispiel sind detaillierte Sicherheitskonzepte von Bundesbeh\u00f6rden oder milit\u00e4rische Lageeinsch\u00e4tzungen. Ebenso gesch\u00fctzt sind laufende Gerichts- und Ermittlungsverfahren sowie beh\u00f6rdliche Aufsichtsma\u00dfnahmen; so darf etwa die Auskunft \u00fcber den Zwischenstand einer kartellrechtlichen Ermittlung verweigert werden. Ein h\u00e4ufiger Streitpunkt ist zudem der Schutz des beh\u00f6rdlichen Entscheidungsprozesses (\u00a7 4 IFG), der den vertraulichen Beratungsprozess von Regierungs- und Verwaltungsorganen sch\u00fctzt \u2013 etwa Entw\u00fcrfe von Vermerken oder Protokolle vertraulicher Sitzungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Schutz privater Belange (\u00a7\u00a7 5, 6 IFG)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Personenbezogene Daten Dritter d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn das Informationsinteresse des Antragstellers das Schutzinteresse des Betroffenen \u00fcberwiegt oder eine Einwilligung vorliegt. So kann zwar die H\u00f6he einer staatlichen Subvention an ein Gro\u00dfunternehmen zug\u00e4nglich sein, die Gehaltsdaten einzelner Sachbearbeiter innerhalb der Bewilligungsbeh\u00f6rde hingegen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ebenfalls streng gesch\u00fctzt sind Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (\u00a7 6 IFG). Werden etwa Vertr\u00e4ge zwischen dem Bund und privaten Dienstleistern angefordert, m\u00fcssen Kalkulationsgrundlagen, Patente oder interne Strategiepapiere des Unternehmens geschw\u00e4rzt werden. In solchen F\u00e4llen ist die Beh\u00f6rde nach \u00a7 8 IFG verpflichtet, ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchzuf\u00fchren und den betroffenen Unternehmen vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Das Antragsverfahren in der Praxis<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Verfahren ist bewusst unb\u00fcrokratisch gestaltet. Der Antrag kann formlos gestellt werden \u2013 etwa per E-Mail oder \u00fcber spezialisierte Online-Portale. Entscheidend ist dabei, dass der Gegenstand der begehrten Information hinreichend konkret bezeichnet wird. Pauschale Anfragen nach \u201e<em>allen Unterlagen zum Thema X<\/em>\u201c f\u00fchren h\u00e4ufig zu Verz\u00f6gerungen oder Ablehnungen wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Verwaltungsaufwands (\u00a7 7 Abs. 2 IFG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beh\u00f6rde soll den Antrag unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb eines Monats bescheiden. Bei komplexen Verfahren mit umfangreichen Schw\u00e4rzungen oder Drittbeteiligungen kann sich diese Frist angemessen verl\u00e4ngern. Einfache Ausk\u00fcnfte sind geb\u00fchrenfrei, f\u00fcr aufwendigere Zusammenstellungen oder Pr\u00fcfprozesse erheben Beh\u00f6rden Geb\u00fchren nach der IFG-Kostensatzung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Rechtsschutz bei Ablehnung oder Unt\u00e4tigkeit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Reagiert die Beh\u00f6rde nicht fristgerecht oder wird der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, stehen dem Antragsteller effektive Rechtsbehelfe zur Verf\u00fcgung. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids kann Widerspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chsth\u00f6here Beh\u00f6rde entscheidet. Bleibt auch das Widerspruchsverfahren erfolglos oder entscheidet die Beh\u00f6rde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, kann Verpflichtungsklage vor dem zust\u00e4ndigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Erg\u00e4nzend besteht stets die M\u00f6glichkeit, die Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als unabh\u00e4ngige Vermittlungsinstanz anzurufen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Aktuelle Reformdebatte: Wohin entwickelt sich das IFG?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Informationsfreiheitsrecht steht vor einer Richtungsentscheidung. W\u00e4hrend Zivilgesellschaft und Medienverb\u00e4nde seit Jahren die Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Bundestransparenzgesetz fordern, das Beh\u00f6rden zur proaktiven Ver\u00f6ffentlichung wichtiger Daten im Netz verpflichtet (Open Data), gibt es auch gegenteilige rechtspolitische Bestrebungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diskutiert werden unter anderem Einschr\u00e4nkungen des Antragstellerkreises auf nat\u00fcrliche Personen, was Redaktionsverb\u00fcnde und wissenschaftliche Organisationen ausschlie\u00dfen k\u00f6nnte. Zudem stehen die Einf\u00fchrung eines nachzuweisenden \u201e<em>berechtigten Interesses<\/em>\u201c, erweiterte Ausschlussgr\u00fcnde im Bereich der Spionageabwehr und kritischen Infrastruktur sowie eine Erh\u00f6hung der Geb\u00fchren im Raum. Wie dieser Streit ausgeht, wird f\u00fcr die Recherchem\u00f6glichkeiten der Presse in den kommenden Jahren entscheidend sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das IFG verlangt von beiden Seiten Pr\u00e4zision: Journalisten und Medienh\u00e4user ben\u00f6tigen passgenaue Antr\u00e4ge und prozessuale Durchsetzungsst\u00e4rke, w\u00e4hrend Beh\u00f6rden rechtssichere Ermessensentscheidungen und sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gungen bei der Schw\u00e4rzung von Akten treffen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Beratung zum Informationszugangsrecht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als spezialisierte Medienkanzlei unterst\u00fctzt BROST CLA\u00dfEN dabei, den <a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/medienrecht-presserecht-reputationsmanagement\/informationszugangsrecht\/\">Informationsanspruch<\/a> strategisch und effektiv durchzusetzen (Informationsgewinnung) oder Daten und Informationen vor unerw\u00fcnschter Offenlegung zu sch\u00fctzen (Datenschutz).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) regelt seit nunmehr zwei Jahrzehnten den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbeh\u00f6rden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":6906,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"medialawblog-kategorie":[],"class_list":["post-6905","medialawblog","type-medialawblog","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/6905","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog"}],"about":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/medialawblog"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/6905\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6907,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/6905\/revisions\/6907"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6906"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6905"}],"wp:term":[{"taxonomy":"medialawblog-kategorie","embeddable":true,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog-kategorie?post=6905"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}