{"id":6934,"date":"2026-10-15T16:51:27","date_gmt":"2026-10-15T14:51:27","guid":{"rendered":"https:\/\/brostclassen.de\/?post_type=medialawblog&#038;p=6934"},"modified":"2026-10-15T16:51:37","modified_gmt":"2026-10-15T14:51:37","slug":"smart-glasses-darf-die-brille-mitfilmen","status":"publish","type":"medialawblog","link":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/medialawblog\/smart-glasses-darf-die-brille-mitfilmen\/","title":{"rendered":"Smart Glasses: Darf die Brille einfach mitfilmen?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Smart Glasses lassen sich Bild- und Tonaufnahmen aus der Perspektive des Tr\u00e4gers anfertigen, ohne daf\u00fcr sichtbar ein Smartphone oder eine Kamera in die Hand nehmen zu m\u00fcssen. Da moderne Modelle \u00e4u\u00dferlich kaum von herk\u00f6mmlichen Brillen zu unterscheiden sind, ist f\u00fcr Au\u00dfenstehende nicht immer ohne Weiteres erkennbar, ob gerade eine Aufnahme stattfindet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau diese Unauff\u00e4lligkeit sorgt derzeit f\u00fcr rechtliche Diskussionen. Im August 2026 wurde Strafanzeige gegen Verantwortliche von Meta, Ray-Ban und Oakley sowie gegen mehrere H\u00e4ndler von Smart Glasses erstattet. Hierin wurde vertreten, bei bestimmten auf dem Markt erh\u00e4ltlichen Modellen handle es sich um verbotene Aufnahmeger\u00e4te.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, ob Au\u00dfenstehende hinreichend erkennen k\u00f6nnen, dass sie aufgenommen werden. Bei bestimmten aktuellen Modellen leuchtet w\u00e4hrend einer Aufnahme eine LED an der Brille auf. Ob ein solches Signal ausreicht, um Betroffene zuverl\u00e4ssig auf die Aufnahmefunktion hinzuweisen, ist jedoch umstritten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch auch unabh\u00e4ngig von der aktuellen Diskussion um ein m\u00f6gliches Verbot der Ger\u00e4te wirft ihre Nutzung rechtliche Fragen auf: Wann d\u00fcrfen andere Personen mit Smart Glasses aufgenommen werden? Wann d\u00fcrfen solche Aufnahmen ver\u00f6ffentlicht werden? Und welche M\u00f6glichkeiten haben Betroffene, wenn sie unbemerkt gefilmt wurden?<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wenn die Kamera zum Alltagsgegenstand wird<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass im \u00f6ffentlichen Raum fotografiert und gefilmt wird, ist nichts Neues. Smart Glasses ver\u00e4ndern jedoch die Art und Weise, wie solche Aufnahmen entstehen. Kamera und Mikrofon werden nicht mehr sichtbar in der Hand gehalten, sondern sind in einen Gegenstand integriert, der im Alltag dauerhaft getragen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist insbesondere aus Sicht des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts relevant. Dieses sch\u00fctzt den Einzelnen grunds\u00e4tzlich auch davor, ohne Weiteres zum Gegenstand von Bild- oder Videoaufnahmen gemacht zu werden. Dabei ist zwischen der Anfertigung einer Aufnahme und ihrer sp\u00e4teren Ver\u00f6ffentlichung zu unterscheiden. Bereits die Herstellung einer Aufnahme kann in das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht der betroffenen Person eingreifen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob eine konkrete Aufnahme rechtswidrig ist, l\u00e4sst sich allerdings nicht pauschal beantworten. Ma\u00dfgeblich sind die Umst\u00e4nde des Einzelfalls und die betroffenen Interessen. Entscheidend kann etwa sein, wo und in welcher Situation die Aufnahme erfolgt, ob eine Person nur beil\u00e4ufig erfasst oder gezielt aufgenommen wird und wie intensiv ihr Lebensbereich betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Art und Weise der Aufnahme kann bei dieser Abw\u00e4gung von Bedeutung sein. Wird eine Person heimlich aufgenommen, kann dies den Eingriff in ihr Pers\u00f6nlichkeitsrecht verst\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ver\u00f6ffentlichung der Aufnahmen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von der Herstellung einer Aufnahme ist deren sp\u00e4tere Ver\u00f6ffentlichung zu unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 22 Kunsturhebergesetz (KUG) d\u00fcrfen Bildnisse grunds\u00e4tzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt werden. Wird eine mit Smart Glasses angefertigte Aufnahme beispielsweise auf Instagram, TikTok oder YouTube ver\u00f6ffentlicht, ist daher grunds\u00e4tzlich die Einwilligung der erkennbar abgebildeten Personen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 23 KUG sieht hiervon Ausnahmen vor. Hierzu z\u00e4hlen unter anderem Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen sowie F\u00e4lle, in denen eine Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen \u00d6rtlichkeit erscheint. Auch diese Ausnahmen gelten nicht grenzenlos. Berechtigte Interessen des Abgebildeten k\u00f6nnen einer Ver\u00f6ffentlichung entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es macht daher einen Unterschied, ob eine Person lediglich zuf\u00e4llig im Hintergrund einer Stra\u00dfenszene erscheint oder gezielt gefilmt und anschlie\u00dfend zum Gegenstand eines Social-Media-Videos gemacht wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Umst\u00e4nde, unter denen das Bildmaterial entstanden ist, k\u00f6nnen bei der rechtlichen Beurteilung einer sp\u00e4teren Ver\u00f6ffentlichung eine Rolle spielen. Selbst wenn eine Aufnahme rechtswidrig erlangt wurde, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass auch ihre sp\u00e4tere Ver\u00f6ffentlichung unzul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Smart Glasses und Datenschutz<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Werden identifizierbare Personen durch Kamera oder Mikrofon erfasst, kann daneben die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant sein. Dabei werden regelm\u00e4\u00dfig auch personenbezogene Daten unbeteiligter Dritter verarbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht jede private Nutzung f\u00e4llt allerdings in den Anwendungsbereich der DSGVO. Nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO sind Verarbeitungen zur Aus\u00fcbung ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlicher oder famili\u00e4rer T\u00e4tigkeiten ausgenommen. Ob diese sogenannte Haushaltsausnahme greift, h\u00e4ngt von der konkreten Nutzung ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist die DSGVO anwendbar, bedarf die Verarbeitung einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Eine Einwilligung kommt grunds\u00e4tzlich in Betracht, d\u00fcrfte im allt\u00e4glichen Einsatz von Smart Glasses jedoch h\u00e4ufig kaum praktikabel sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Verarbeitung kann deshalb insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gest\u00fctzt werden. Voraussetzung ist, dass berechtigte Interessen des Nutzers bestehen und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen nicht \u00fcberwiegen. Auf Seiten des Nutzers k\u00f6nnen je nach Einsatz beispielsweise Navigations- und \u00dcbersetzungsfunktionen, private Erinnerungsaufnahmen oder KI-gest\u00fctzte Funktionen eine Rolle spielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Interessenabw\u00e4gung kann wiederum von Bedeutung sein, ob Betroffene erkennen k\u00f6nnen, dass eine Aufnahme stattfindet. Ein deutlich wahrnehmbarer Aufnahmehinweis kann deshalb f\u00fcr die datenschutzrechtliche Beurteilung relevant sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wenn Smart Glasses Gespr\u00e4che aufzeichnen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Smart Glasses nicht nur Bilder, sondern auch Gespr\u00e4che aufzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 201 Strafgesetzbuch (StGB) sch\u00fctzt die Vertraulichkeit des nicht\u00f6ffentlich gesprochenen Wortes. Strafbar machen kann sich insbesondere, wer unbefugt das nicht\u00f6ffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt. Dabei macht es grunds\u00e4tzlich keinen Unterschied, ob hierf\u00fcr ein Smartphone, ein klassisches Aufnahmeger\u00e4t oder das Mikrofon von Smart Glasses verwendet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch Bildaufnahmen k\u00f6nnen in bestimmten Situationen strafrechtlich relevant sein. \u00a7 201a StGB erfasst bestimmte unbefugte Bildaufnahmen, insbesondere in besonders gesch\u00fctzten Situationen. Nicht jede heimliche Bildaufnahme ist damit automatisch strafbar. Sie kann aber unabh\u00e4ngig davon Pers\u00f6nlichkeitsrechte verletzen und zivilrechtliche Anspr\u00fcche ausl\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kann bereits der Vertrieb von Smart Glasses unzul\u00e4ssig sein?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die aktuelle Diskussion setzt sogar noch vor der konkreten Nutzung der Brille an. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits der Umgang mit einem Aufnahmeger\u00e4t rechtlich unzul\u00e4ssig sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ttdsg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TDDDG<\/a>) erfasst Telekommunikationsanlagen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vort\u00e4uschen oder mit Gegenst\u00e4nden des t\u00e4glichen Gebrauchs verkleidet sind und dadurch oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht\u00f6ffentlich gesprochene Wort oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen. Die Vorschrift tr\u00e4gt damit insbesondere der technischen Entwicklung Rechnung, durch die Aufnahmeger\u00e4te immer kleiner und f\u00fcr Betroffene schwerer wahrnehmbar werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Smart Glasses ist vor allem \u00a7 8 Abs. 2 TDDDG relevant. Danach gilt eine Anlage insbesondere dann als zum unbemerkten Abh\u00f6ren oder Aufnehmen bestimmt, wenn ihre Aufnahmefunktion beim bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch f\u00fcr die betroffene Person nicht eindeutig erkennbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau hier liegt der Kern der aktuellen Diskussion. Nach Auffassung von HateAid seien bestimmte Smart-Glasses-Modelle von diesem Verbot erfasst. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, ob die vorgesehene Aufnahme-LED gen\u00fcgt, um eine laufende Aufnahme f\u00fcr Au\u00dfenstehende eindeutig erkennbar zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegen eine generelle Einordnung von Smart Glasses als verbotene Aufnahmeger\u00e4te l\u00e4sst sich anf\u00fchren, dass die Ger\u00e4te nicht allein dem Fotografieren oder Filmen dienen, sondern je nach Modell zahlreiche weitere Funktionen bieten. Auch das w\u00e4hrend einer Aufnahme aktivierte Lichtsignal kann gegen eine Ausrichtung auf heimliche Aufnahmen sprechen. Dies wird auch in der aktuellen Literatur als Argument gegen eine generelle Einordnung unter \u00a7 8 TDDDG angef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob eine solche LED tats\u00e4chlich gen\u00fcgt, ist damit allerdings noch nicht gekl\u00e4rt. \u00a7 8 Abs. 2 TDDDG verlangt, dass die Aufnahmefunktion f\u00fcr die betroffene Person eindeutig erkennbar ist. Entscheidend k\u00f6nnte deshalb sein, wie deutlich das Signal wahrnehmbar ist und ob Au\u00dfenstehende es tats\u00e4chlich als Hinweis auf eine laufende Aufnahme verstehen k\u00f6nnen. Die Bundesnetzagentur sieht bei den bislang von ihr gepr\u00fcften Ray-Ban Meta AI Glasses die Voraussetzungen eines Verbots nach \u00a7 8 TDDDG nicht als erf\u00fcllt an. Eine gerichtliche Kl\u00e4rung dieser Frage steht bislang aus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Rechtliche M\u00f6glichkeiten bei unbemerkten Aufnahmen durch Smart Glasses<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer ohne sein Einverst\u00e4ndnis mit Smart Glasses aufgenommen wurde, ist nicht schutzlos. Je nach Einzelfall k\u00f6nnen insbesondere Unterlassungs- und L\u00f6schungsanspr\u00fcche bestehen. Wurde eine rechtswidrige Aufnahme bereits im Internet ver\u00f6ffentlicht, kann zudem gegen deren weitere Verbreitung vorgegangen werden. Bei besonderer Dringlichkeit kommt auch gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Soweit die DSGVO anwendbar ist, k\u00f6nnen daneben insbesondere Auskunfts- und L\u00f6schungsanspr\u00fcche geltend gemacht werden. Au\u00dferdem kann Beschwerde bei der zust\u00e4ndigen Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rde eingelegt werden. Unter den Voraussetzungen des Art. 82 DSGVO kann zudem ein Schadensersatzanspruch bestehen. Bei strafrechtlich relevanten Bild- oder Tonaufnahmen besteht schlie\u00dflich die M\u00f6glichkeit, Strafanzeige zu erstatten und, soweit erforderlich, Strafantrag zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wurde eine Aufnahme bereits im Internet ver\u00f6ffentlicht, sollte sie vor einem rechtlichen Vorgehen m\u00f6glichst beweissicher dokumentiert werden. Hierzu sollten insbesondere Screenshots, der ver\u00f6ffentlichende Account, die URL und der Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung festgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Smart Glasses stellen bekannte pers\u00f6nlichkeits- und datenschutzrechtliche Fragen unter neuen technischen Voraussetzungen. Das Besondere liegt weniger darin, dass mit ihnen fotografiert und gefilmt werden kann, sondern darin, dass dies f\u00fcr das Gegen\u00fcber m\u00f6glicherweise kaum wahrnehmbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Erkennbarkeit der Aufnahme zieht sich deshalb wie ein roter Faden durch die rechtliche Bewertung. Sie kann bei der pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Abw\u00e4gung eine Rolle spielen, ist f\u00fcr die datenschutzrechtliche Interessenabw\u00e4gung relevant und steht schlie\u00dflich im Zentrum des \u00a7 8 Abs. 2 TDDDG. Je weniger sich Smart Glasses \u00e4u\u00dferlich von gew\u00f6hnlichen Brillen unterscheiden, desto wichtiger d\u00fcrfte daher die Frage werden, wie zuverl\u00e4ssig Betroffene auf eine laufende Aufnahme hingewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Autorin des Beitrages ist Ref. iur. Flora von Bethmann<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kanzlei f\u00fcr Pers\u00f6nlichkeitsschutz<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BROST CLA\u1e9eEN geh\u00f6rt zu den f\u00fchrenden deutschen Kanzleien f\u00fcr <a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/medienrecht-presserecht-reputationsmanagement\/\">Medienrecht, Presserecht und Reputationsschutz<\/a>. Die Kanzlei ber\u00e4t und vertritt insbesondere im Bereich des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes. In neuartigen Anwendungsf\u00e4llen, z.B. F\u00e4lle rund um Smart Glasses, versucht die Kanzlei wegweisende Gerichtsentscheidungen zum Pers\u00f6nlichkeitsschutz zu erwirken.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-brost-cla-en wp-block-embed-brost-cla-en\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"fua9NkSDy0\"><a href=\"https:\/\/brostclassen.de\/brost-classen-unter-den-besten-kanzleien-fuer-presserecht\/\">Legal500 Ranking 2026: BROST CLA\u00dfEN unter den besten Kanzleien f\u00fcr Presserecht<\/a><\/blockquote><iframe class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"\u201eLegal500 Ranking 2026: BROST CLA\u00dfEN unter den besten Kanzleien f\u00fcr Presserecht\u201c \u2013 BROST CLA\u1e9eEN\" src=\"https:\/\/brostclassen.de\/brost-classen-unter-den-besten-kanzleien-fuer-presserecht\/embed\/#?secret=fasekHow64#?secret=fua9NkSDy0\" data-secret=\"fua9NkSDy0\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Smart Glasses stellen bekannte pers\u00f6nlichkeits- und datenschutzrechtliche Fragen unter neuen technischen Voraussetzungen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":6935,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"medialawblog-kategorie":[],"class_list":["post-6934","medialawblog","type-medialawblog","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/6934","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog"}],"about":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/medialawblog"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/6934\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6936,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog\/6934\/revisions\/6936"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6935"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6934"}],"wp:term":[{"taxonomy":"medialawblog-kategorie","embeddable":true,"href":"https:\/\/brostclassen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/medialawblog-kategorie?post=6934"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}