Nach der bereits erfolgten Einstellung des Verfahrens in Ravensburg hat nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart das gegen den ehemaligen Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
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