Mit über 850 Millionen Mitgliedern in mehr als 200 Ländern und Regionen ist LinkedIn das größte berufliche Netzwerk der Welt (https://www.staatsanzeiger.de/beruf-und-karriere/mit-linkedin-die-groesste-reichweite-erzielen/). Millionen von Fach- und Führungskräften weltweit nutzen LinkedIn, um sich zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen, Branchenwissen auszutauschen – aber auch um teilweise kritische Beiträge über aktuelle Themen, Unternehmen und Personen zu verfassen.
Presserechtliche Sorgfaltspflichten auf LinkedIn
Entsprechende presserechtliche Sorgfaltpflichten geltend selbstverständlich auch für Personen, die auf diesem Netzwerk publizieren. Dies hat eine Person, die über eine Mandantin von BROST CLAßEN berichtete, missachtet. Sie veröffentlichte abträgliche Falschbehauptungen sowie unzulässige Verdachtsäußerungen hinsichtlich der Tätigkeit der Mandantin und ihrer Mitarbeitenden.
Der rufschädigende Beitrag führte zu Irritation und Verunsicherung der Kundinnen und Kunden sowie von Geschäftspartnern unserer Mandantin.
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
Die Mandantin versuchte zunächst vergeblich selbst, LinkedIn zu einer Löschung der rechtswidrigen Aussagen zu bewegen. Nachdem dies ohne Erfolg bliebt, wandte sich die Mandantin an BROST CLAßEN. Mit einer Löschungsaufforderung wurde LinkedIn auf die rufschädigenden Äußerungen und die darin liegende Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Mandantin hingewiesen. In dem Schreiben wurde auch erläutert, wann eine Person, die auf LinkedIn publiziert, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachten muss.
Neben Unterlassungsansprüchen gegen den Autor kommt im Falle einer Untätigkeit insbesondere eine Störer-Haftung der Plattform in Betracht.
Löschung durch LinkedIn nach wenigen Stunden
Auf das anwaltliche Schreiben von BROST CLAßEN reagierte der LinkedIn-Kundensupport umgehend. Der rechtsverletzende Beitrag wurde innerhalb weniger Stunden gelöscht.
Dr. Richard Kindling: „Inhalte auf der Plattform LinkedIn sind relevanter Bestandteil der (beruflichen) Außenwahrnehmung. Deshalb können rechtsverletzende Äußerungen, die sich regelmäßig besonders rasant verbreiten, einen gravierenden Reputationsschäden der Betroffenen verursachen. Somit gilt es, frühzeitig Unterstützung einer presserechtlichen Kanzlei in Betracht zu ziehen, um Maßnahmen gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu ergreifen.“