Nach Unterstützung durch BROST CLAßEN hat Amazon die Sperrung eines Amazon-Händlerkontos aufgehoben. Der betroffene Händler hatte zuvor erfolglos über den Amazon-Support versucht, die Freischaltung zu erreichen. Konkret ging es um Probleme bei der Verifizierung des Amazon-Zahlungskontos.
Amazon ist mittlerweile eine der bedeutendsten Plattformen im Online-Handel. Das hat auch das Bundeskartellamt erkannt und dem amerikanischen Plattformbetreiber eine marktbeherrschende Stellung zugeschrieben (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/06_07_2022_Amazon.html ).
Neben eigenen Produkten bietet Amazon auch externen Händlern die Möglichkeit, die Plattform für den eigenen Vertrieb zu nutzen. Die Zahlungsabwicklung der Verkäufe erfolgt über eine eigene Amazon-Tochter, die Amazon Payments Europe.
Probleme bei Amazon-Verifizierungs-Verfahren
Diese Gesellschaft führt in unregelmäßigen Abständen ein Verifizierungs-Verfahren zur Überprüfung der Händler durch. In diesem Verfahren werden von den Händlern zahlreiche Dokumente verlangt. Kommt es zu Unstimmigkeiten, wird das Zahlungskonto unverzüglich gesperrt. Mit erheblichen Folgen: Denn ohne aktives Zahlungskonto wickelt Amazon auch keine Verkäufe über den Marketplace ab.
So ist es jetzt einer Mandantin von BROST CLAßEN ergangen. Das betroffene Unternehmen ist eine Spirituosen-Brennerei. Die Mehrheitsanteile hält ein staatlicher Fonds, welcher direkt einem Landesministerium untersteht. Aus diesem Grund ist die Fonds-Stiftung in kein öffentliches Register eingetragen. Die Gesellschaftskonstellation wurde gegenüber Amazon mehrmals erläutert. Dennoch forderte Amazon im Rahmen des Verifizierungs-Verfahrens mehrmals einen Register-Eintrag der Fonds-Stiftung. Da die angeforderten Nachweise rein faktisch nicht vorgelegt werden konnte, wurde das Zahlungskonto der Mandantin gesperrt; Verkäufe wurden gestoppt.
Amazon-Rechtsabteilung übernimmt
Mit einem außergerichtlichen Schreiben hat BROST CLAßEN die Gesellschaftsstruktur erneut dargelegt und die Konto-Freischaltung gefordert. Alle anderen geforderten Nachweise lagen Amazon bereits vor. Es gab somit keinen Grund für eine anhaltende Kontosperrung. Sperrt Amazon die Konten ohne Begründung, verhält sich das Unternehmen vertrags- und kartellrechtswidrig. Es besteht ein Anspruch auf Kontofreischaltung. Nachdem der Fall intern von der Amazon-Rechtsabteilung übernommen wurde, erfolgte eine zeitnahe Freischaltung.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Immer wieder sperren die großen Plattformbetreiber Nutzerkonten, ohne dies konkret zu begründen. Die betroffenen Unternehmen wissen in dem Fall oft nicht weiter, wie sie einen Verstoß gegen die Nutzungs-Richtlinien beheben können. Dabei sind E-Commerce-Unternehmen häufig auf eine Präsenz auf Amazon & Co. angewiesen, um ihre Produkte online zu verkaufen. Wird ein Händler-Account gesperrt, drohen hohe Umsatzausfälle.
Das Bundeskartellamt hat die Marktmacht von Amazon festgestellt. Aus diesem Grund ist das US-Unternehmen auch an deutsches Kartellrecht gebunden. Hiernach ist Amazon verpflichtet, Konten nicht unangekündigt zu sperren. Außerdem müssen die konkreten Gründe mitgeteilt werden, die zu einer Sperrung führen können. Werden die konkreten Gründe nicht mitgeteilt, handelt Amazon willkürlich und rechtswidrig.
Betroffene Unternehmen haben dann einen Anspruch auf Kontofreischaltung. Sie können außerdem verlangen, dass zukünftige Sperrungen nicht unbegründet vorgenommen werden. Hier empfiehlt sich oftmals, die Sache einem spezialisierten Rechtsanwalt zu übergeben. Denn der Amazon-Support stellt sich häufig quer und reagiert auf E-Mails nur mit computergenerierten Standardantworten. Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes wird der Fall von der Amazon-Rechtsabteilung geprüft.“