Twitch-Sperre: Wie gelingt die Freischaltung?

9. Oktober 2024

Ein Mandant von BROST CLAßEN ist erfolgreich gegen die Sperrung eines gewerblich genutzten Twitch-Accounts vorgegangen. Der betroffene Inhaber des Accounts hatte zuvor bereits selbst versucht, Einspruch gegen die Sperre einzulegen. Mit Unterstützung durch BROST CLAßEN hat die Streaming-Plattform die Sperre nun umgehend aufgehoben.

Ankündigungslose Twitch-Sperre ohne Begründung

Twitch sperrte den Account des Mandanten, ohne ein solches Sperr-Vorhaben vorab anzukündigen (https://help.twitch.tv/s/article/about-account-suspensions-dmca-suspensions-and-chat-bans?language=de). Außerdem fehlte es an einer konkreten Darstellung der Gründe für die vorgenommene Sperre. Dem Mandanten wurde lediglich in allgemeiner Form mitgeteilt, dass er gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen habe. Nicht ersichtlich war, auf welches spezifische Verhalten das Vorliegen eines entsprechenden Sperrgrundes gestützt wurde.

Eine solche Sperre von Konten auf Plattformen ist jedoch nicht voraussetzungslos möglich. Denn der zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber geschlossene Vertrag beinhaltet Schutzpflichten des Plattformbetreibers gem. § 241 Abs. 2 BGB. Eine willkürliche Sperrung ist daher unzulässig.

Aktuelles Urteil nennt Voraussetzungen für Twitch-Sperre

Das LG Braunschweig hat dazu jüngst konkret im Zusammenhang mit der Sperre eines Twitch-Kontos festgestellt:

„Gleichwohl ist es nicht zulässig, der Verfügungsbeklagten schrankenlose Kontosperrungen nach eigenem Ermessen, ohne die grundrechtlich geschützten Positionen des jeweiligen betroffenen Nutzers zu berücksichtigen, zu ermöglichen. Vielmehr hätte die Verfügungsbeklagte zumindest sicherzustellen, dass ihre Kündigungsklausel für die Sperrung von Nutzerkonten das Vorliegen eines sachlichen Grundes vorsieht und ihre darauf gestützten Entscheidungen nachvollziehbar sind, also nicht an bloß subjektive Einschätzungen oder Befürchtungen der Verfügungsbeklagten, sondern an objektive, überprüfbare Tatbestände anknüpfen. Es muss dabei konkret auf die Äußerungen Bezug genommen werden. Die Verfügungsbeklagte hätte außerdem ein geregeltes Verfahren festzulegen, welches – bei Verstoß lediglich gegen die Nutzungsbedingungen – eine der Sperrung vorausgehende Anhörung mit der Möglichkeit zur Gegenäußerung gewährleistet, an die sich eine Neubescheidung anschließt (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 – III ZR 179/20 = NJW 2021, 3179 Rn. 80 ff.) [Herv. d. Verf.]“

Nach diesen Voraussetzungen ist ein pauschaler Verweis auf einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrichtlinien nicht ausreichend.  Zudem muss vor einer Sperrung hierüber im Einzelnen informiert werden und dem Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nur so kann der Betroffene angemessen reagieren und sein Konto selbst überprüfen.

Freischaltung des Twitch-Accounts erst nach anwaltlicher Aufforderung

Die Sperrung des Accounts war damit unberechtigt und willkürlich. Der durch den Mandanten unmittelbar eingelegte Einspruch gegen die Sperre blieb jedoch erfolglos. Twitch verwies vielmehr nur wenige Minuten nach Einlegen des Einspruchs erneut allgemein auf den angeblichen Verstoß gegen die Gemeinschaftsrichtlinien und half dem Einspruch nicht ab.

Mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben durch BROST CLAßEN unter Hinweis auf den Verstoß gegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Account-Sperre konnte die Freischaltung gegenüber Twitch nun umgehend durchgesetzt werden. Ein gerichtliches Verfahren konnte damit verhindert werden.

Rechtsanwältin Dr. Lea Schwob:

„Die plötzliche Sperre eines gewerblich genutzten Kontos auf Social-Media-Plattformen wie etwa Twitch kann für die Betroffenen einen erheblichen Einschnitt darstellen. Der Zugriff auf sämtliche Inhalte sowie das Konto wird dadurch verhindert. Insbesondere drohen unmittelbare finanzielle Einbußen. Aus diesem Grund hat auch die Rechtsprechung konkret in Bezug auf die Sperrung von Twitch-Konten festgestellt, dass eine Sperre nicht ohne vorherige Ankündigung sowie ohne konkrete Begründung erfolgen darf. Wird gegen diese Voraussetzungen verstoßen, hat der Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des Kontos.“

Mehr zum Thema: