BROST CLAßEN ist für ein Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft erfolgreich gegen eine Fake-Website (gefälschter Online-Shop – Website Spoofing bzw. Phishing-Website) vorgegangen. Die gefälschte Internetseite wurde außergerichtlich vom Hostprovider gesperrt und nach erfolgreichem gerichtlichem Vorgehen von Google ausgelistet.
Was ist Website- oder Domain-Spoofing?
Beim Website- oder Domain-Spoofing fälschen Cyber-Kriminelle einen Website-Auftritt, um die Benutzer zu täuschen und dazu zu bringen, mit einer Phishing-Website zu interagieren, also z.B. Daten einzugeben, vermeintliche Bestellungen vorzunehmen oder den Betrügern Geld zu überweisen. Website- oder Domain-Spoofing wird häufig bei Phishing-Angriffen eingesetzt. Derartige Angriffe nehmen zu und werden immer ausgefeilter.
Spoofing-Angriff (Website Spoofing / gefälschte Internetseite) gegen Unternehmen
Auch das von BROST CLAßEN vertretene mittelständische Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft wurde Opfer dieser Form der Internetkriminalität: Betrüger erstellten eine gefälschte Website und suggerierten, dass es sich um den offiziellen Internetauftritt der Mandantin handelt und über das auf der Fake-Seite eingebettete Kontakt-Formular Bestellungen bei unserer Mandantin aufgegeben werden können. Zudem wurde bei Eingabe des Unternehmensnamens in die Google-Suche die Fake-Seite an erster Position in den Suchergebnissen angezeigt. Da das Unternehmen etwaige Anfragen über die Fake-Seite denklogisch nicht erhielt und damit auch nicht beantworten konnte, drohte ihr Produktabsatz zu leiden. Außerdem bestand u.a. die Gefahr, dass (potenzielle) Geschäftspartner und Kunden durch die Fake-Seite das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und die Seriosität unserer Mandantin verlieren und bei Interaktion mit der Seite ebenfalls Opfer von Phishing werden.
Sperrung und Auslistung einer Phishing-Website
Um die Fake-Seite schnellstmöglich zu entfernen, ist BROST Claßen sowohl gegen den Hostprovider „Hostinger International Ltd.“ als auch gegen den Suchmaschinenbetreiber Google erfolgreich vorgegangen.
Nach anwaltlicher Korrespondenz sperrte der Hostprovider den Zugriff auf die Fake-Seite.
Da Google die Auslistung der Fake-Seite außergerichtlich ablehnte, beantragte BROST CLAßEN am Landgericht Aachen eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch die Anzeige der Fake-Website gegen die Google Ireland Limited. Weil der Hostprovider den Zugriff auf die Fake-Seite nach Einreichung des Verfügungsantrages sperrte, die Seite also nicht mehr erreichbar war, erklärte BROST CLAßEN den Rechtsstreit gegen Google für erledigt und beantragte, Google die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Google hat daraufhin erklärt, die Kosten des Rechtsstreits vollständig zu tragen (§ 91a ZPO). Die betrügerische Seite wurde zudem aus den Google Suchergebnissen ausgelistet.
Auf diese Weise konnte die Rechtsverletzung schnell und vollständig beseitigt werden. Das von BROST CLAßEN vertretene Unternehmen hat hierdurch sich und seine Kundinnen und Kunden geschützt.
Rechtsanwältin Dr. Isabel Plum-Schneider:
„Von Phishing-Webseiten gehen sowohl für Internetnutzer als auch für betroffene Unternehmen, deren Identität gestohlen und missbraucht wird, erhebliche Gefahren aus. Wer sich täuschen lässt und auf einer gefälschten Webseite arglos Einkäufe tätigt, erleidet finanzielle Schäden. Auch für betroffene Unternehmen haben Phishing-Webseiten häufig schwerwiegende nachteilige Auswirkungen wie Absatzrückgang, Rufschädigung und Kreditgefährdung. Es sollte daher umfassend und zeitnah gegen Fake-Seiten vorgegangen werden.“
BROST CLAßEN Medienkanzlei ist auf den rechtlichen Reputations- und Persönlichkeitsschutz von Unternehmen und Personen spezialisiert.
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