Gerichtserfolg vor Landgericht Frankfurt a.M.: Brost Claßen schützt Unternehmen vor herabsetzenden Äußerungen eines Konkurrenten

BROST CLAßEN Medienkanzlei hat für einen kommunalen Projektentwickler einen umfassenden gerichtlichen Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt am Main erzielt. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts verurteilte einen konkurrierenden Immobilieninvestor wegen einer Vielzahl geschäftsschädigender und unlauterer Äußerungen zur Unterlassung und wies dessen Gegenklage vollumfänglich ab.