Gerichtserfolg vor Landgericht Frankfurt a.M.: Brost Claßen schützt Unternehmen vor herabsetzenden Äußerungen eines Konkurrenten

BROST CLAßEN Medienkanzlei hat für einen kommunalen Projektentwickler einen umfassenden gerichtlichen Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt am Main erzielt. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts verurteilte einen konkurrierenden Immobilieninvestor wegen einer Vielzahl geschäftsschädigender und unlauterer Äußerungen zur Unterlassung und wies dessen Gegenklage vollumfänglich ab.

Der Sachverhalt: Gezielte Diskreditierung nach verlorenem Pitch

Die von BROST CLAßEN vertretene Klägerin ist ein auf die Realisierung von Stadtentwicklungsprojekten spezialisiertes Unternehmen. Im Jahr 2022 bewarb sie sich – ebenso wie der Beklagte, ein seit Jahrzehnten aktiver Immobilieninvestor und Geschäftsführer mehrerer Immobiliengesellschaften – bei einer Stadt in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung eines Immobilienprojektes. Nachdem der Beklagte mit seinen Ideen nicht zum Zuge kam, startete er eine beispiellose Kampagne gegen die Klägerin. Er verbreitete in Berichten und E-Mails schwer rufschädigende Behauptungen.

Die Verteidigungsausflucht „Private Meinungsäußerung“ zieht nicht

Vor Gericht versuchte sich der Beklagte damit zu verteidigen, er habe lediglich als „engagierter Bürger“ und Privatperson auf vermeintliche kommunalpolitische Missstände hinweisen wollen. Seine Äußerungen seien daher von der Meinungsfreiheit gedeckt und fielen nicht unter das strenge Wettbewerbsrecht.

Das Landgericht Frankfurt am Main erteilte dieser Argumentation eine klare Absage:

Geschäftliche Handlung bejaht: Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen des Beklagten als geschäftliche Handlungen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu qualifizieren seien. Ein rein privater Charakter habe nicht vorgelegen, da der Beklagte im geschäftlichen Verkehr bewusst mit seiner Expertise als „Projektentwickler“ und „Investor“ auftrat.

Ausnutzen von Expertise verpflichtet zu Fairness: Wer seine Fach- und Branchenexpertise einsetzt, um seinen Aussagen besondere Authentizität zu verleihen, müsse sich auch an die lauterkeitsrechtlichen Spielregeln halten.

Konkretes Wettbewerbsverhältnis: Da beide Parteien in demselben Marktsegment tätig sind, standen die herabsetzenden Äußerungen in einer wettbewerblichen Wechselwirkung. Die Attacken des Beklagten seien gezielt darauf ausgerichtet, die Marktposition des konkurrierenden Unternehmens zu schwächen und eigene geschäftliche Vorteile zu fördern, so die Kammer.

Das Urteil: Weitreichendes Unterlassungsgebot und Abweisung der Widerklage

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Beklagten bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, insgesamt elf konkrete rufschädigende Aussagen im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen. Darüber hinaus muss der Beklagte die vorgerichtlichen Abmahnkosten der Klägerin erstatten.

Die vom Beklagten erhobene Widerklage, mit der er die Erstattung seiner eigenen Anwaltskosten für die Abwehr der Abmahnungen verlangte, wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen. Der Beklagte trägt zudem die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

Dr. Jörn Claßen und Dr. Isabel-Plum Schneider, die das Verfahren geführt haben:

„Dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiges Signal für den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten. Wenn sich ein Wettbewerber in den Medien kritisch über einen Konkurrenten äußert, muss er die strengen Vorgaben aus dem Wettbewerbsrecht beachten.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Berichterstattung zum Fall:

https://www.wp.de/lokales/kreis-olpe/article412250104/pyramis-verklagt-christoph-pape-und-gewinnt-unternehmer-geht-in-berufung.html


Schutz vor unzulässigen Äußerungen durch Wettbewerber (wettbewerbsrechtliches Äußerungsrecht)

BROST CLAßEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. Die Kanzlei berät regelmäßig zum wettbewerbsrechtlichen Äußerungsrecht (u.a.: Schutz vor unwahren und herabsetzenden Äußerungen durch Wettbewerber).