Einstweilige Verfügungen gegen Gomopa und Berlin Journal – Verdachtsberichterstattung rechtswidrig
Das Landgericht Köln hat zwei einstweilige Verfügungen gegen die Portale Gomopa und Berlin Journal erlassen. Beide sitzen laut Impressum im Nicht-EU-Ausland. Deutsches Presserecht findet jedoch Anwendung.
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