Einstweilige Verfügungen gegen Gomopa und Berlin Journal – Verdachtsberichterstattung rechtswidrig

Das Landgericht Köln hat zwei einstweilige Verfügungen gegen die Portale Gomopa und Berlin Journal erlassen. Beide sitzen laut Impressum im Nicht-EU-Ausland. Deutsches Presserecht findet jedoch Anwendung.