Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Der deutsche Gesetzgeber hat den europäischen „Digital Services Act“ (kurz: DSA) auf nationaler Ebene umgesetzt bzw. ergänzt: Seit dem 14.05.2024 gilt nunmehr das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (kurz: DDG). In praktischer Hinsicht ergibt sich hieraus für Unternehmen eine relevante Pflicht.