Kununu muss Klarnamen nennen – oder Bewertung löschen

Das OLG Hamburg hat in einem Eilverfahren (Az.: 7 W 11/24) die Rechte von auf der Bewertungsplattform Kununu bewerteten Arbeitgebern gestärkt. Danach haben Bewerter kein Recht auf Anonymität, wenn die Echtheit der Bewertung angezweifelt wird. Weigert sich Kununu, die Identität des Bewerters zu offenbaren, muss die gemeldete Bewertung gelöscht werden.