OLG Hamburg: Kununu muss Klarnamen nennen – oder Bewertung löschen

20. Februar 2024

Inhaltsverzeichnis

Kununu Bewertung löschen

Geschrieben von Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)

Das OLG Hamburg hat in einem Eilverfahren (Az.: 7 W 11/24) die Rechte von auf der Bewertungsplattform Kununu bewerteten Arbeitgebern gestärkt. Danach haben Bewerter kein Recht auf Anonymität, wenn die Echtheit der Bewertung angezweifelt wird. Weigert sich Kununu, die Identität des Bewerters zu offenbaren, muss die gemeldete Bewertung gelöscht werden.

Was war der Hintergrund des Kununu-Verfahrens?

Arbeitnehmer, ehemalige Angestellte und Bewerber nutzen Kununu, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen zu bewerten. Bei Abgabe der Bewertung muss der Klarname nicht angegeben werden. Die Identität der Bewerter bleibt dem betroffenen Unternehmen so verborgen. Der Arbeitgeber kann anonym bewertet werden, ohne dass vorab gegenüber Kununu ein Nachweis über die tatsächliche Erfahrung gegenüber dem Plattformbetreiber erbracht werden muss. Allerdings sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche Bewertungen auf Bewertungsplattformen rechtswidrig, die nicht auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen.

Kununu muss Prüfverfahren bei rechtswirksamer Beschwerde einleiten und Bewertung ggf. löschen

Aus diesem Grund können Bewertungen mit der Begründung beanstandet werden, dass die abgegebene Bewertung keinem (ehemaligen) Arbeitnehmer oder Bewerber zugeordnet werden kann. So wird sichergestellt, dass keine falschen Bewertungen veröffentlicht werden, die Unternehmen bewusst schlecht machen wollen. Kununu ist dann verpflichtet, ein Prüfverfahren einzuleiten und entsprechende Nachweise vom Bewerter einzuholen. Legt der Bewerter die angeforderten Nachweise vor, so wurden diese bislang durch Mitarbeiter von Kununu anonymisiert, bevor sie dem bewerteten Unternehmen zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt wurden. Das Unternehmen konnte die Meldung dann entweder zurückziehen oder weiter vortragen, warum die Bewertung dennoch rechtswidrig ist (z.B., wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält).

Kununu muss Klarnamen nennen

Diese Praxis hat das OLG Hamburg nun für rechtswidrig befunden. Denn bei einer anonymisierten Vorlage könne das betroffene Unternehmen nicht nachvollziehen, ob der Verfasser der Bewertung tatsächlich jemals eine Erfahrung als Bewerber oder Arbeitnehmer in dem Unternehmen gemacht habe.

Mitarbeiterkritik auf Bewertungsplattformen beziehe sich immer auf konkrete Fälle. Solche tatsächlichen Gegebenheiten könnten nur dann vom Arbeitgeber überprüft werden, wenn die Person, die Kritik ausübt, dem Arbeitgeber bekannt ist, so das Gericht weiter. Andernfalls sei das Unternehmen, so die Hamburger Richter, schlechten Bewertungen schlicht ausgeliefert.

Keine Berufung auf Datenschutz

Das bewertete Unternehmen kann somit die Offenlegung der Identität des Bewerters von Kununu verlangen. Hiergegen kann sich Kununu oder die bewertende Person auch nicht auf datenschutzrechtliche Bestimmungen berufen. Nach Auffassung der Hamburger Richter trage derjenige, der die Bewertung veröffentlicht, auch das Risiko, dass seine Anonymität aufgehoben werden könnte. Um die Rechtmäßigkeit der Bewertung zu überprüfen, habe das betroffene Unternehmen jedenfalls ein überwiegendes Interesse an der Identität des Bewerters.

Weitreichende Folgen für Kununu und andere Bewertungsportale

Eine unzulässige Kununu-Bewertung zu löschen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Denn häufig sind negative Kununu-Bewertungen nicht bloß unangenehm: Sie können erhebliche Auswirkungen auf das Image eines Unternehmens haben. Dieses ist wiederum entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Zudem sind Kununu-Bewertungen relevante Faktoren für potentielle Bewerber, die in Zeiten des Fachkräftemangels auch von der Konkurrenz heiß umworben werden.


Kununu Bewertung löschen

In folgenden Konstellationen können Unternehmen gegen eine negative Bewertung auf Kununu vorgehen:

  1. Bewertung basiert nicht auf tatsächlicher Erfahrung
  2. Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen
  3. Die Bewertung ist beleidigend
  4. Bewertung enthält Namensnennungen
  5. 1-Sterne-Bewertungen ohne Begleittext, wenn eine Tatsachengrundlage für die Schlechtbewertung fehlt.

Weitere Einzelheiten zum Löschverfahren von Bewertungen erfahren Sie hier:

Löschungsaufforderung am besten durch spezialisierten Anwalt

Wenn die Bewertung nicht rechtswirksam beanstandet wird, ist der Portalbetreiber nicht verpflichtet, das Prüfverfahren einzuleiten. Er kann den Prüfvorgang sofort beenden und muss nicht die Bewertung löschen. Aus diesem Grund ist es ratsam, das rechtliche Löschverfahren von einem spezialisierten Anwalt in Gang zu setzen.

BROST CLAßEN ist auf den medienrechtlichen Reputationsschutz von Unternehmen und Personen spezialisiert. Unsere Anwälte gehen für ihre Mandanten regelmäßig erfolgreich gegen Bewertungsportale wie Google, Jameda, Trustpilot und Kununu vor. Die Anwälte sind unter mail@brostclassen.de oder 0221 48 55 77 90 unkompliziert erreichbar.

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Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch)