Vollständige Entlastung des ehemaligen Chefarztes am Klinikum Friedrichshafen – auch Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt Ermittlungsverfahren ein

Friedrichshafen / Stuttgart – Nach der bereits erfolgten Einstellung des Verfahrens in Ravensburg hat nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart das gegen den ehemaligen Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine solche Einstellung ist für einen Beschuldigten das bestmögliche Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens: Die Staatsanwaltschaft sieht nach Abschluss ihrer Ermittlungen keinen ausreichenden Grund für eine Anklage.

Vorwürfe am Klinikum Friedrichshafen nicht bestätigt

Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung intensivmedizinischer Leistungen sowie mit Indikationsstellungen für Herzklappeninterventionen. Die Ermittlungsbehörden überprüften hierzu unter anderem Dienstpläne, die Qualifikation des eingesetzten ärztlichen Personals, Abrechnungsdaten und Behandlungsfälle. Die Vorwürfe bestätigten sich nicht.

Insbesondere ergaben die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Abrechnung. Auch der Verdacht medizinisch nicht indizierter Herzklappeneingriffe bestätigte sich nicht. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter renommierter kardiologischer Sachverständiger kam überzeugend zu dem Ergebnis, dass die medizinische Indikationsstellung nachvollziehbar belegt und kein ärztliches Fehlverhalten feststellbar war.

Ehemaliger Chefarzt vollständig entlastet

Mit den Entscheidungen der Staatsanwaltschaften in Ravensburg und Stuttgart sind nunmehr sämtliche gegen den ehemaligen Chefarzt geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingestellt. Die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe haben sich damit insgesamt nicht bestätigt.

Prof. Dr. Gerson Trüg, der Verteidiger des Arztes, erklärt:

„Die Einstellung auch des Stuttgarter Verfahrens bestätigt, dass die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe von Beginn an einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage entbehrten. Nach umfangreichen Ermittlungen und unabhängigen Überprüfungen sind nun sämtliche Verfahren beendet und alle Vorwürfe ausgeräumt. Für meinen Mandanten bedeutet dies die vollständige strafrechtliche Entlastung.“

Dr. Lucas Brost, der Medienanwalt des Arztes, erklärt:

„Die Medienkampagne gegen meinen Mandanten, der nun von sämtlichen Vorwürfen entlastet wurde, war beispiellos. Insbesondere regionale Medien haben sich u.a. von einem befangenen Anwalt für eine Kampagne gegen meinen Mandanten instrumentalisieren lassen, die zu erheblichen Vorverurteilungen geführt hat. Wir mussten insgesamt drei gerichtliche einstweilige Verfügungen wegen rechtswidriger Berichterstattung erwirken und zahlreiche Aufforderungen zur Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte meines Mandanten verschicken. Die Karriere meines Mandanten wurde durch die unzutreffenden Vorwürfe geschädigt, ebenso der Krankenhausstandort in Friedrichshafen. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Medien nun ihrer Pflicht zur Mitteilung über die Einstellung der Ermittlungen nachkommen. Die Vorgänge werden wir dem Presserat zur Überprüfung bringen.“