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// Pflichten für Unternehmen aus dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz

Der deutsche Gesetzgeber hat den europäischen „Digital Services Act“ (kurz: DSA) auf nationaler Ebene umgesetzt bzw. ergänzt: Seit dem 14.05.2024 gilt nunmehr das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (kurz: DDG). In praktischer Hinsicht ergibt sich hieraus für Unternehmen eine relevante Pflicht.