Ab August 2026 gilt die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten für Content Creator, Agenturen und Unternehmen. BROST CLAẞEN mit einem anwaltlichen Leitfaden.
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Meinungsfreiheit und Ehrschutz: Weg mit der “Po­li­ti­ker­be­lei­di­gung”!
Mit § 188 StGB wollte der Gesetzgeber Amtsträger und die Demokratie vor einem zunehmend verrohten Diskurs schützen, nun steht die Norm selbst in der Kritik. Gut so, denn für die hehren Ziele braucht es kein Sonderstrafrecht, meint Jörn Claßen.
Reichenliste
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Hurra, hurra, der Herbst ist da? Rechtliche Einschätzung der alljährlichen „Reichenlisten“
Jedes Jahr werden im Herbst die sogenannten „Reichenlisten“ veröffentlicht und sorgen für großes öffentliches Interesse, da sie die vermögendsten Menschen der Welt scheinbar objektiv vergleichbar machen. In diesem Beitrag geht es um die rechtliche Bewertung von "Reichenlisten" und Schutzmöglichkeiten.
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Deepfakes und Identitätsdiebstahl: Rechtlicher Schutz und anwaltliches Vorgehen
Die öffentliche Debatte über den ausreichenden Schutz bei Deepfakes ist seit den jüngsten Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen Christian Ulmen neu entfacht. Fernandes wirft Ulmen vor, er habe fake-Profile unter ihrem Namen erstellt und Bildmaterial verschickt, das den Anschein erwecken sollte, Fernandes werde bei sexuellen Handlungen gezeigt. Ulmen bestreitet die Vorwürfe. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den Fall zum Anlass genommen, der Öffentlichkeit ihren Gesetzesentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt zu präsentieren.
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Berichterstattung im Fall Ulmen: Wenn die mediale Welle rollt
Die Schau­spie­le­rin und Mo­de­ra­to­rin Col­li­en Fer­nan­des er­hebt laut einem Spie­gel-Be­richt gegen ihren Ex-Ehe­mann Chris­ti­an Ulmen schwe­re Vor­wür­fe, an­de­re Me­di­en be­rich­ten wie­der­um dar­über. Doch diese Ei­gen­dy­na­mik ist ge­fähr­lich – für Be­trof­fe­ne und auch Jour­na­lis­ten, warnt Jörn Cla­ßen.
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Reaktive Prüfpflicht bei Dauerpublikationen: Drum prüfe, was immer noch online steht
Es reicht nicht, dass Pres­se­be­rich­te wahr sind, wenn sie er­schei­nen – sie müs­sen es auch blei­ben. Die Me­di­en trifft hier eine Prüf­pflicht, wenn Be­trof­fe­ne sie auf die ver­än­der­te Lage hin­wei­sen, meint das LG Ber­lin II. Das er­öff­net eine ganz neue Ka­te­go­rie im Pres­se­recht, ana­ly­siert Jörn Cla­ßen.
Privatsphäre
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Schutz der Privatsphäre von Prominenten
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist ein starkes, verfassungsrechtlich verankertes Recht, aber er ist kein Selbstläufer. Er muss aktiv, strategisch und mit juristischer Expertise verteidigt werden.