BROST CLAẞEN hat einen Erfolg vor dem Landgericht Koblenz erzielt. Für eine Mandantin hat die Medienkanzlei aus Köln ein klares Urteil gegen Hass und Hetze im Internet erwirkt. Die Beklagte hatte auf der Plattform Facebook Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen über die Mandantin verbreitet. Das Gericht verurteilte die Frau nun zur Unterlassung der rechtswidrigen Äußerungen. Zudem muss sie der Mandantin eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 Euro zahlen.
Kyrillische Schrift auf Facebook schützt nicht vor Geldentschädigung
Der Fall hatte eine besondere sprachliche und juristische Hürde. Die verletzenden Kommentare wurden auf Facebook in kyrillischer Schrift verfasst. Im Prozess versuchte sich die Beklagte zudem mit einer bekannten Schutzbehauptung herauszureden. Sie behauptete, ihr Facebook-Profil sei gehackt worden. Aus diesem Grund sei sie für die fremden Beiträge nicht verantwortlich.
BROST CLAẞEN konnte diese Verteidigung jedoch erfolgreich entkräften. Es wurden dem Gericht zahlreiche konkrete Anzeichen und Indizien vorgetragen, die für die Verantwortlichkeit der Profilinhaberin sprachen. Auch parallele Ermittlungen der Polizei halfen im Verfahren weiter. Die Beamten hatten herausgefunden, dass es keinerlei Spuren für einen Hacker-Angriff auf das Nutzerkonto gab.
Facebook-Nutzerin trifft sekundäre Beweislast
Die Beklagte traf daher im Prozess eine sogenannte sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Sie hätte ganz genau belegen müssen, wie ein Dritter ohne ihr Wissen Zugriff auf ihr Profil erlangen konnte. Das konnte die Beklagte vor Gericht jedoch nicht nachweisen. Das Landgericht Koblenz folgte daher unserer Argumentation. Die Beklagte muss neben der Geldentschädigung auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie den Großteil der Prozesskosten tragen.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Viele Nutzer glauben fälschlicherweise, dass eine fremde Sprache oder die Behauptung eines Hacker-Angriffs sie vor rechtlichen Folgen in Deutschland schützt. Das Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt deutlich das Gegenteil. Wer rechtswidrige Inhalte verbreitet, kann sich nicht einfach auf ein angeblich gehacktes Profil oder die Nutzung einer Fremdsprache berufen. Wenn die Indizien und polizeilichen Ermittlungen gegen einen Fremdzugriff sprechen, greift die sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Betroffene von Cybermobbing und Hass im Netz können sich also auch bei komplexen digitalen Sachverhalten erfolgreich wehren. Bei Beleidigungen droht dem Verletzer die Zahlung einer erheblichen Geldentschädigung. Dazu kommen die Prozesskosten. Beleidigungen im Netz können einen teuren Ausgang nehmen.“
Über BROST CLAẞEN: BROST CLAẞEN ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. BROST CLAẞEN ist unter anderem auf die Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf den einschlägigen Online-Plattformen spezialisiert und setzt die Rechte der Betroffenen durch.