Keine Antwort auf Löschanfrage: Einstweilige Verfügung gegen Twitter

13. Februar 2023

Von einem reichweitenstarken Influencer wurde am Rande einer Veranstaltung ein Foto ohne dessen Einwilligung erstellt. Dazu wurde er in eine Falle gelockt.

Das Foto wurde im Anschluss von einer Twitter-Nutzerin verbreitet. Der Betroffene meldete den Verstoß auf Twitter, woraufhin das Portal das Bild zunächst sperrte. Die Nutzerin retweetete das Foto jedoch von einem Dritt-Account.

Twitter wurde erneut umgehend zur Löschung aufgefordert, reagierte jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht.

Der Betroffene erwirkte daraufhin mit BROST CLAßEN eine einstweilige Verfügung gg. Twitter (LG Frankfurt a.M., n. rkr.). Die Kammer untersagte dem Portal die weitere Verbreitung des Bildnisses.

Dr. Lucas Brost: „Elon Musk versprach bei der Übernahme von Twitter Besserungen beim Schutz der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer. Doch die Löschprozesse dauern weiterhin lange und sind sehr intransparent. Der direkte Ansprechpartner fehlt. Eine zeitnahe und weitreichende Beendigung von Rechtsverstößen können weiterhin nur die Gerichte sicherstellen.“

Zum Hintergrund: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/volker-wissing-trifft-twitter-chef-elon-musk-agreed-with-me-a-1416c8f6-9f82-4fca-92a2-19cbac971112