BROST CLAẞEN wehrt Gegendarstellung gegen bekannten Youtuber ab

Für einen bekannten YouTube-Aktivisten hat BROST CLAẞEN erfolgreich ein Gegendarstellungsbegehren des Rechtsanwalts Markus Haintz abgewehrt. Das Landgericht Köln wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Die Entscheidung wurde inzwischen auch vom Oberlandesgericht Köln bestätigt.

Gegenstand des Verfahrens war die Forderung von Rechtsanwalt Haintz, der Betreiber eines YouTube-Kanals müsse zu einem dort veröffentlichten Video eine Gegendarstellung verbreiten. Nach Auffassung der Gerichte bestand hierfür jedoch kein Anspruch.

Warum der Gegendarstellungsanspruch scheiterte

Das Landgericht Köln hat den Antrag wegen formeller Fehler der geltend gemachten Gegendarstellung zurückgewiesen. Entscheidend war, dass kein ordnungsgemäßes und unverzügliches Gegendarstellungsverlangen vorlag – eine zwingende Voraussetzung nach dem Medienstaatsvertrag.

Wer eine Gegendarstellung verlangt, muss dies ohne schuldhaftes Zögern tun. Im vorliegenden Fall vergingen jedoch rund vier Wochen, bis ein formal korrigiertes Gegendarstellungsverlangen übermittelt wurde. Bei Online-Medien wie YouTube, deren Inhalte jederzeit abrufbar sind und laufend aktualisiert werden, ist eine deutlich schnellere Reaktion erforderlich.

Das zunächst übersandte Gegendarstellungsverlangen war zudem nicht eigenhändig unterschrieben. Eine solche Unterschrift ist gesetzlich zwingend. Das Gericht bewertete diesen Mangel als so offensichtlich, dass er die eingetretene Verzögerung nicht entschuldigen konnte. Hierfür reichte es auch nicht aus, dass die Abmahnung, in welcher die Gegendarstellung enthalten war, eigenhändig unterschrieben wurde. Die Gegendarstellung muss schriftlich fixiert und im Original eigenhändig durch den Betroffenen unterzeichnet sein. Befinden sich Abdruckverlangen und Gegendarstellung in einem einheitlichen Dokument, so muss der Text der Gegendarstellung als solcher eigenhändig unterschrieben werden.

Fehlerhafte Zustellung trotz anwaltlicher Vertretung

Obwohl die Kanzlei BROST CLAßEN bereits offiziell als rechtliche Vertretung angezeigt war, wurde ein weiteres Gegendarstellungsverlangen nicht an die bevollmächtigten Anwälte, sondern an die Adresse des Mandanten geschickt. Dieses Schreiben von Rechtsanwalt Haintz hat der Mandant jedoch nie erhalten. Das damit verbundene Zustellungsrisiko ging nach Auffassung des Gerichts zulasten des Antragstellers. In dem Vorgang sah das Landgericht zudem eine Umgehung der anwaltlichen Berufspflichten nach § 12 Abs. 1 BORA.

Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):

„Ein Gegendarstellungsanspruch setzt voraus, dass dieser formal korrekt, unverzüglich und an gegenüber dem richtigen Adressaten geltend gemacht wird. Daran fehlte es hier gleich mehrfach.

Mit der Bestätigung durch das Oberlandesgericht Köln ist die Rechtsauffassung des Landgerichts nun auch obergerichtlich abgesichert. Die Entscheidungen stärken die Rechtssicherheit für Medien und Content-Creator und verdeutlichen, dass Gegendarstellungsansprüche an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden sind.“