Amazon ist für viele Menschen im Alltag unverzichtbar. Doch was passiert, wenn der Online-Riese plötzlich den Zugang verwehrt? Ein aktueller Erfolg unserer Kanzlei zeigt: Betroffene müssen eine willkürliche Sperrung nicht hinnehmen.
Unberechtigte Sperrung nach Reklamation einer Fehlmenge
Ausgangspunkt des Falls war eine fehlerhafte Lieferung, bei der ein hochwertiges elektronisches Gerät im Paket fehlte. Unser Mandant reklamierte diesen Vorfall ordnungsgemäß und erstattete zudem Strafanzeige gegen Unbekannt. Amazon reagierte daraufhin jedoch nicht mit einer Problemlösung, sondern mit der sofortigen Sperrung des privaten sowie des gewerblichen Nutzerkontos. Als Begründung wurde pauschal angeführt, der Mandant habe in der Vergangenheit zu häufig Erstattungen gefordert – ein Vorwurf, der angesichts der belegbaren Fehlmenge jeder Grundlage entbehrte.
Erfolglose Abhilfeversuche über den Kundensupport
Vor der Mandatierung unserer Kanzlei versuchte der Betroffene mehrfach, den Sachverhalt über den regulären Kundenservice zu klären. Trotz Vorlage der Strafanzeige und detaillierter Schilderung des Sachverhalts blieben die Bemühungen ohne Erfolg. Die Antworten seitens der Plattform beschränkten sich auf standardisierte Textbausteine. Diese Praxis der automatisierten Ablehnung führt bei vielen Nutzern zu einer faktischen Rechtlosstellung gegenüber dem Plattformbetreiber.
Anwaltliche Intervention erzwingt sofortige Reaktivierung
Nachdem die internen Beschwerdefunktionen versagten, forderte die Kanzlei BROST CLAẞEN Amazon zur unverzüglichen Freischaltung der Konten auf. Auf diesen juristischen Nachdruck hin lenkte Amazon ein: Beide Konten wurden innerhalb kürzester Zeit und ohne weitere Einwände wieder vollständig für den Mandanten nutzbar gemacht.
Rechtliche Relevanz: Willkürverbot für marktbeherrschende Plattformen
Dieser Erfolg unterstreicht die geltende Rechtsprechung, nach der marktbeherrschende Unternehmen ihre Nutzer nicht ohne sachlichen Grund vom Zugang ausschließen dürfen. Eine Sperrung „ins Blaue hinein“ oder aufgrund fehlerhafter Algorithmen ist rechtswidrig. Nutzer haben einen Anspruch darauf, dass angebliche Vertragsverletzungen konkret begründet werden und eine Sperrung nur als letztes Mittel bei nachgewiesenen, schwerwiegenden Verstößen erfolgt.
Rechtsanwalt Yannick Gilbert Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Plattformen wie Amazon dürfen ihre Marktmacht nicht dazu nutzen, Nutzerkonten ohne konkrete und belastbare Begründung zu sperren. Werden berechtigte Reklamationen mit einer Kontosperrung beantwortet, handelt der Betreiber willkürlich. Wir stellen sicher, dass die vertraglichen Rechte unserer Mandanten auch gegenüber international agierenden Konzernen gewahrt bleiben.“
Über BROST CLAẞEN: BROST CLAẞEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. BROST CLAẞEN ist unter anderem auf die Rechtsdurchsetzung gegen Plattformen wie Amazon spezialisiert.