Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II. Das eröffnet eine ganz neue Kategorie im Presserecht, analysiert Dr. Jörn Claßen in einem Gastbeitrag für beck-aktuell.
Der Beitrag ist hier abrufbar: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/reaktive-pruefpflicht-online-dauerpublikationen-lg-berlin
