Erfolgreiches Vorgehen gegen Produkttest

Wir sind für unsere Mandantin, ein Unternehmen aus der Kosmetikindustrie, erfolgreich gegen einen Testbericht (Produkttest) eines bekannten Verbrauchermagazins vorgegangen. Der Testbericht in Bezug auf eine Pflegecreme des Unternehmens war rechtswidrig, weil er nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien an einen Produkttest genügte.

Produkttests können für Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit sein, die Qualität ihrer Angebote sichtbar zu machen und das Vertrauen potenzieller Kundinnen und Kunden zu stärken. Gleichzeitig bergen sie jedoch erhebliche Risiken: Fehlerhafte, einseitige oder aus dem Zusammenhang gerissene Bewertungen können Imageschäden verursachen, die sich unmittelbar auf Absatz und Markenwahrnehmung auswirken.

Wenn ein „mangelhaft“ im Produkttest die unternehmerische Existenz gefährdet

In dem vorliegenden Fall wirkte sich die Veröffentlichung besonders belastend aus, da dem Produkt unserer Mandantin die Note „mangelhaft“ erteilt wurde. Zudem wurde ohne zureichenden sachlichen Bezugspunkt der Eindruck erweckt, dass das Produkt potenziell gesundheitsschädlich sei.

Anforderungen an Produkttest nicht eingehalten

Diese Bewertung genügte den von der Rechtsprechung etablierten Anforderungen an einen Produkt- und Warentest nicht. Zu den Anforderungen an einen derartigen Warentest hat das LG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 13.3.2025 (Az.03 O 430/21, BeckRS 2025, 6896 Rn. 101-103) festgehalten:

„Die Veröffentlichung eines nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgenden vergleichen-den Warentest ist zulässig, wenn die dem Testbericht zugrunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv im Sinne eines Bemühens um objektive Richtigkeit durchgeführt worden ist und sowohl die Art des Vorgehens bei der Prü-fung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d. h. diskutabel, erscheinen.  […] Grenzen sind diesem Gestaltungs- und Beurteilungsermessen des Testers u.a. dort gesetzt, wo unter Verstoß gegen § 824 Abs. 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Untersuchungsmethode bzw. die gezogenen Schlüsse nicht mehr diskutabel erscheinen.“

In dem Bericht wurden für den Test einer Hautcreme Lebensmittelgrenzwerte herangezogen, was irreführend war. Zudem wurde der Eindruck erweckt, dass die Creme gesundheitsgefährdend sein könne, was aber unzutreffend war.

Reichweitenverstärkung durch andere Medien und Suchmaschinen

Zusätzlich verstärkte sich die rufschädigende Wirkung dadurch, dass die Bewertung von weiteren Medien aufgegriffen und über verschiedene Plattformen – unter anderem in Suchmaschinen – hervorgehoben wurde. Vor allem die namentliche Nennung sowie zugespitzte, teils verurteilende Überschriften führten zu einer erheblichen Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung. Solche Multiplikationseffekte können die Reichweite negativer Inhalte massiv vergrößern und deren wirtschaftliche Auswirkungen erheblich verschärfen.

Schnelle außergerichtliche Löschungen des Produkttestes erwirkt

Die Rechtsverletzungen konnten in dem Fall durch schnelles außergerichtliches Vorgehen beseitigt werden. Auf eine Abmahnung wurde der Testbericht gelöscht (ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung). Auch die weiterverbreitenden Medien löschten die beanstandeten Inhalte infolge presserechtlicher Hinweisschreiben der Kanzlei. Eine dauerhafte Reputationsschädigung konnte daher abgewendet werden.

Wichtig bei rufschädigender Berichterstattung über Produkttests

Bei derartigen negativen Veröffentlichungen ist es wichtig schnell zu reagieren, bevor eine unwiderrufbare Weiterverbreitung stattgefunden hat. Je länger fehlerhafte oder verzerrte Darstellungen online abrufbar sind, desto größer ist das Risiko einer langfristigen Beeinträchtigung der Reputation. Ein wirksames Vorgehen setzt dabei unter anderem voraus, sachliche Fehler oder methodische Mängel des Produkttests durch wissenschaftliche Nachweise aufzuzeigen. Durch ein strukturiertes und belegbares Vorgehen lassen sich unzutreffende Darstellungen korrigieren oder vollständig entfernen.


BROST CLAẞEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. Die Kanzlei ist auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Unternehmen und Personen spezialisiert.