Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Ravensburg stellt Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Chefarzt des Klinikums Friedrichshafen folgenlos ein

Friedrichshafen / Ravensburg – Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Chefarzt des Klinikums Friedrichshafen (Medizin Campus Bodensee) wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich und folgenlos eingestellt. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilte, erfolgte die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) mangels hinreichenden Tatverdachts. Es handelt sich bei dieser Art der Verfahrensbeendigung um das beste Ergebnis, welches aus Sicht des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren insgesamt erzielt werden kann.

Für den Mediziner bedeutet dies eine vollständige Entlastung von den gegenständlichen Strafvorwürfen.

Gegen den Arzt war im Zuge interner Hinweise und einer anschließenden Compliance-Untersuchung am Klinikum Friedrichshafen unter anderem wegen des Verdachts von Behandlungsfehlern ermittelt worden. Insgesamt fünf im Zuge des Verfahrens beteiligte unabhängige medizinische Fachgutachter entlasteten den früheren Chefarzt vollständig. Dies war die Grundlage für die erfolgte Einstellung des Verfahrens.

Der Freiburger Verteidiger des Arztes, Prof. Dr. Gerson Trüg, weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: „Dieses Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zeigt, dass unsere Argumentation, die wir von Beginn an gegenüber dem Klinikum Friedrichshafen und der Staatsanwaltschaft vertreten haben, zutreffend war. Die gegen den Mediziner erhobenen Vorwürfe waren falsch.“   

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung abgeschlossen. Der parallel geführte arbeitsrechtliche Streit zwischen dem Klinikum und dem Chefarzt war bereits zuvor durch einen zivilrechtlichen Vergleich beigelegt worden.

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Dr. Lucas Brost
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