BROST CLAẞEN hat erfolgreich die Nutzung eines Mandantennamens in Google Ads-Anzeigen eines Konkurrenten unterbunden. Der Wettbewerber nutzte den geschützten Firmennamen der Mandantin gezielt für seine eigene Werbung. Wer bei Google nach der Mandantin suchte, sah als erstes Ergebnis die Anzeige des Konkurrenten. Dabei wurde fremde Firmennamen sogar in der Überschrift der Werbeanzeige verwendet.
Irreführung der Kunden durch Google Ads ist wettbewerbswidrig
Diese Methode ist geeignet, potenzielle Kunden gezielt in die Irre zu führen. Denn für einen Google-Nutzer sah die Anzeige auf den ersten Blick wie eine Anzeige unserer Mandantin aus. Sie klickten auf die Anzeige im Glauben, die Webseite unserer Mandantin zu besuchen. Tatsächlich landeten sie jedoch auf der Homepage des Wettbewerbers. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Irreführungsverbot aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Schutz der Unternehmenskennzeichen in Google Ads
Die Verwendung von fremden Firmennamen in den eigenen Werbeanzeigen ist außerdem markenrechtlich unzulässig. Der Firmenname ist als Unternehmenskennzeichen rechtlich geschützt. Wettbewerber dürfen fremde Namen nicht einfach für ihre eigenen Zwecke verwenden. Ein solcher Missbrauch verletzt die Markenrechte und das Namensrecht des betroffenen Unternehmens.
Außergerichtlicher Erfolg
BROST CLAẞEN hat den Wettbewerber umgehend abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Mit Erfolg: Der Konkurrent hat die geforderte Unterlassungserklärung vollumfänglich abgegeben. Er darf den Namen unserer Mandantin nun nicht mehr für seine Google-Werbung nutzen. Zudem musste der Wettbewerber die entstanden Rechtsanwaltskosten tragen.
Schnelles Handeln schützt den Ruf
Unternehmen sollten ihre Markenpräsenz bei Google regelmäßig prüfen. Werden fremde Markennamen zur Kundentäuschung missbraucht, bietet das Wettbewerbsrecht effektive Schutzmöglichkeiten. BROST CLAẞEN sorgt dafür, dass die Firmenidentität geschützt bleibt und Wettbewerber keine unfairen Vorteile aus dem guten Namen eines anderen ziehen.
Rechtsanwalt Yannick Gilbert Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Es ist ein unfairer Trick, sich mit fremden Federn zu schmücken, um Kunden abzufangen. Die Verwendung eines fremden Firmennamens in Google Ads-Anzeigen ist eine klare Rechtsverletzung. Solche Werbeanzeigen müssen von den betroffenen Unternehmen nicht hingenommen werden. Der eigene Firmenname ist markenrechtlich geschützt. Darüber hinaus verbietet das Wettbewerbsrecht irreführende Werbung. Mit einer Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung kann der faire und rechtmäßige Zustand zeitnah wiederhergestellt werden.“
BROST CLAẞEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. BROST CLAẞEN unterstützt betroffene Unternehmen darüber hinaus bei Wettbewerbsrechts- und Markenrechtsverletzungen (u.a. durch Google Ads) und hilft bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformen.