Geschrieben von Dr. Richard Kindling
In den letzten Wochen und Monaten erreichen uns vermehrt Anfragen aufgrund von Abmahnungen angeblicher Rechtsverletzungen im Bereich der sozialen Medien.
Abgemahnt werden derzeit zum Beispiel angebliche Verletzungen von (angeblich) exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechten der B1 Recordings GmbH sowie der dpa Picture-Alliance GmbH aufgrund einer unberechtigten Verwendung von Tonaufnahmen und Bildnissen.
Abmahnung durch Daniel Sebastian und IPPC Law für die B1 Recordings GmbH
Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt im Namen der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen an Instagram-Nutzer, die ihren Reels oder Stories Musik verwendet haben sollen, ohne eine entsprechende Lizenz zu besitzen. Ausweislich der Abmahnungen sei die B1 Recordings GmbH Inhaberin der „exklusiven Rechte“ u. a. an der Tonaufnahme „Creeds – Push Up“.
Warum kommt es zu einer Abmahnung?
Musikwerke sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von Musik in sozialen Medien erfordert somit grundsätzlich eine Lizenz.
Private Nutzung von Instagram
- Auf der Plattform Instagram steht privaten Nutzern eine Musikbibliothek zur Verfügung.
- Die in dieser Bibliothek verfügbare Musik ist ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt.
- Der Zugriff auf diese Musikbibliothek wird von Meta eingeschränkt, um sicherzustellen, dass diese Musikstücke nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Gewerbliche Nutzung von Instagram
- Zugleich sind In der „Sound Collection“ auf der Plattform Instagram über 14.000 Musiktitel und Soundeffekte hinterlegt, die lizenzfrei für gewerbliche Zwecke verwendet werden können.
- Unternehmen können diese Titel insofern rechtssicher in Reels und Stories nutzen.
Somit bedarf es eine Prüfung des Einzelfalles, ob das jeweils streitgegenständliche Musikstück für den jeweiligen Zweck verwendet werden konnte und / oder ob eine Lizenz erforderlich gewesen wäre.
Die Abmahnungen von der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stützen sich regelmäßig auf eine (angeblich) unberechtigte Verwendung einer Tonaufnahme zu gewerblichen Zwecken ohne eine erforderliche Lizenz.
Inhalt der Abmahnung
Im Zuge der Abmahnung werden regelmäßig die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;
- Die Zahlung einer hypothetischen Lizenzgebühr;
- Die Erstattung von Anwaltskosten.
Zahlungsaufforderung durch KSP Rechtsanwälte für die dpa Picture-Alliance GmbH
Zudem erreichen uns Aufforderungsschreiben der Kanzlei KSP Rechtsanwälte Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH aufgrund einer (angeblichen) Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder auf Facebook tätig werden.
Warum kommt es zu einer Zahlungsaufforderung im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung?
Bilder und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und / oder Verwertungsrechte (beispielsweise in den sozialen Medien) bedarf einer entsprechenden Lizenz. Fehlt es an eine solchen Lizenz können u. a. Inhaber der exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte (urheberrechtliche) Ansprüche gegen die (unberechtigten) Verwender von Bildern und Fotos geltend machen. Dazu zählt insbesondere der Anspruch auf eine hypothetische Lizenzgebühr.
Inhalt der Zahlungsaufforderung
Anders als „typische“ urheberrechtliche Abmahnungen verlangen Anwälte von KSP „nur“:
- Die Zahlung einer hypothetischen Lizenzgebühr;
- Die Erstattung der Anwaltskosten.
Anwaltliche Handlungsempfehlungen
Falls Sie Adressat einer solchen Abmahnung und / oder Zahlungsaufforderung sind, ist Folgendes zu empfehlen:
- Ruhe bewahren: Sammeln und sichern Sie Sachverhaltsinformationen, beispielsweise mit Screenshots. Unter anderem: Wann wurde welches Werk in welchem Umfang und zu welchem Zweck genutzt?
- Keine vorschnellen Reaktionen: Geben Sie nicht ohne anwaltliche Beratung eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung ab. Vielmehr sollte eine in diesem Bereich spezialisierte Kanzlei die Sach- und Rechtlage prüfen.
- Angriffspunkte: Regelmäßig finden sich Angriffspunkte, um urheberrechtliche Abmahnungen zurückzuweisen, die geforderten Beträge zu reduzieren und / oder sogar (finanzielle) Gegenansprüche geltend zu machen. Wenn eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam erfolgt, kann der Abgemahnte insbesondere Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
- Rechtliche Überprüfung der Social-Media-Profile: Anknüpfend an eine Auseinandersetzung über (angebliche) urheberrechtliche Ansprüche ist eine (rechtliche) Überprüfung der Social-Media-Profile zu empfehlen, um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Zugleich sind anwaltliche Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die rechtssichere Verwendung von beispielsweise Fotos, Bildern und Musik in den sozialen Medien hilfreich.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Beratung durch spezialisierten Anwalt
Die Anwälte von BROST CLAßEN sind auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert. Sie sind unter mail@brostclassen.de oder 0221 48 55 77 90 unkompliziert erreichbar.