Rechtsanwalt | Associate

Dr. Oliver Lampe

Dr. Oliver Lampe ist Rechtsanwalt bei BROST CLAßEN. Er berät Unternehmen, Behörden, Verbände sowie Personen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Presse-, Urheber- und Medienrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Er ist zudem spezialisiert auf den Bereich des Influencer-Marketings.

Im Jahr 2024 wurde Dr. Oliver Lampe an der Universität Münster zu einem Thema aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes mit Fragestellungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz promoviert. Während seiner Promotion arbeitete er zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (Zivilrechtliche Abteilung). Hier leitete er die Forschungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz.

Während seines Referendariats verbrachte er unter anderem Stationen bei BROST CLAßEN, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und in der Rechtsabteilung eines großen international tätigen Medienunternehmens. Das zweite Staatsexamen schloss er im November 2025 ab.

Er ist zudem Mitautor des im Verlag C.H.Beck erscheinenden Handbuchs Multimedia-Recht.

‎BROST CLAßEN (seit 2026)
Rechtsanwalt

OLG Hamm (2023-2025)
Referendariat

Universität Münster (2020-2023)
Promotion und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht

Universität Münster (2014-2019)
Studium

GRUR –  Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Deutsch, Englisch

„Erzeugnisse des maschinellen Lernens – Eine Herausforderung für die Gestaltung einer effizienten Patentrechtsordnung“, Nomos 2024 (Dissertation)

„‚Digitalisierung meets Vergaberecht‘ – Welche Antworten bietet das Vergaberecht für KI, Blockchain, Cloud und Co.? (Teil 1 und 2)“, Gewerbearchiv 2024, 303 ff. und 353 ff. (zusammen Dr. Ingrid Reichling und Hendrik Stamm)

„Sustainability and Intellectual Property in Germany“, in: Këllezi/Kobel/Kilpatrick (LIDC), Sustainability Objectives in Competition and Intellectual, 271 ff. (zusammen mit Prof. Dr. Thomas Hoeren und Dr. Tabea Ansorge)

„Kunstfreiheit vs. allgemeines Persönlichkeitsrecht – eine unendliche Geschichte“, IWRZ 2022, 110 ff. (zusammen mit Dr. Steffen Uphues)

„KI im Zivilrecht“, in: Hoeren/Sieber/Holznagel (Hrsg.), Handbuch Multimedia-Recht, Werkstand 57. EL September 2021, Teil 29

„Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: Urheberrechtlicher Schutz oder freie Nutzung?“, ZdiW 2021, 279 ff.

„‚AdBusting‘ im gesellschaftspolitischen Meinungskampf“, NJW 2021, 730 ff. (zusammen mit Dr. Steffen Uphues)

„‚eVergabe‘ – Ist das Vergaberecht im Zeitalter der Digitalisierung angekommen? (Teil I und II)“, Gewerbearchiv 2020, 248 ff. und 305 ff. (zusammen Dr. Ingrid Reichling und Nina Scheumann)