Dr. Jörn Claßen, Dr. Lea Schwob und Dr. Richard Kindling – Sachverständige in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

13. November 2025

Die Rechtsanwälte Dr. Jörn Claßen, Dr. Lea Schwob und Dr. Richard Kindling der Kanzlei BROST CLAßEN haben am 05. November 2025 als Sachverständige am Fachgespräch in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒Kommerzialisierung von Kindheit“ teilgenommen.

Vor der Kinderkommission, die sich dem Schutz von Kinderrechten im Internet angenommen hat, haben die Anwälte der Kanzlei ihr Rechtsgutachten „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ vorgestellt und Fragen zu dem entwickelten Schutzkonzept beantwortet. Das Gutachten hatten sie im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerks erstellt.

Das Gutachten ist auf viel Resonanz gestoßen, weil das Thema ein alltägliches Verhalten vieler Eltern betrifft: Nämlich das unbedachte Teilen von Kinderfotos in den sozialen Medien. Dieses Verhalten kann in extremen Fällen sogar zu einer Kindeswohlgefährdung führen.

Insoweit wurde im Gutachten insbesondere das Phänomen des Family Influencing beleuchtet. Hierbei werden Kinder ungefragt in die Werbevideos ihrer Influencer Eltern hineingezogen. Das Familienleben wird kommerzialisiert, wodurch die freie Entwicklung von Kindern gestört werden kann. Die Tür zum Kinderzimmer wird für ein Online-Millionenpublikum geöffnet.  

Aktuell gibt es keine klaren Rechtsvorgaben zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern in diesem Bereich. Es gibt also keine rechtliche Orientierungshilfe für Eltern, Behörden oder Gerichte.

Um diese Schutzlücke zu schließen haben die BROST CLAßEN-Anwälte ein Konzept entwickelt, wonach das Kindeswohl und der Wille des Kindes in Bezug auf derartige Fotoveröffentlichungen im Mittelpunkt steht. Das Schutzkonzept ist altersabhängig und sieht bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ein Veröffentlichungsverbot für Kinderfotos aus dem privaten Lebensbereich zu kommerziellen Zwecken (Family Influencing) vor. Danach ist eine Veröffentlichung nur bei wirksamer Einwilligung beider Elternteile und des einsichtsfähigen Kindes (ab etwa 12-14 Jahren) zulässig.

Dieses Konzept kann durch eine (anzustoßende) Rechtsprechung oder durch Gesetzgebung umgesetzt werden.

Bei den Abgeordneten in der Kinderkommission war parteiübergreifend Interesse an dem Konzept und Gestaltungswille hin zu mehr Persönlichkeitsschutz für Kinder in den digitalen Medien zu erkennen.

Der öffentliche Teil des Fachgesprächs wurde aufgezeichnet:  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-kiko-1117120.

Das Rechtsgutachten ist hier abrufbar: https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2024/12/gutachten-kindeswohlgefaehrdung-durch-kommerzielle-veroeffentlichung-von-kinderfotos-im-netz-campact-deutsches-kinderhilfswerk.pdf


BROST CLAßEN zählt zu den führenden Kanzleien im Medien- und Presserecht in Deutschland. Die Kanzlei ist auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Ein besonderes Anliegen ist der Schutz von Kindern im digitalen Umfeld.