Influencer-Marketing Recht
BROST CLAßEN berät Management- und Marketing-Agenturen sowie Influencerinnen und Influencer in rechtlichen Angelegenheiten. Auf unserem Medialawblog und in den sozialen Medien berichten unsere Anwältinnen und Anwälte regelmäßig zu Neuigkeiten und relevanten Fragen zum Influencer-Marketing. Wir beraten u.a. zu den nachfolgenden Themen:
Vertragsgestaltung: Influencer-Vertrag, Influencer-Management-Vertrag
Influencer sind reichweitenstarke Meinungsführer in der digitalen Welt. Es gibt sie in vermutlich allen Bereich des täglichen Lebens: Fitness Influencer, Food Influencer, Petfluencer, Sinnfluencer usw. Das durch die Reichweite entstehende Werbepotential haben Unternehmen längst erkannt. Sie setzen Influencerinnen und Influencer als Werbebotschafter ein.
Influencer-Kooperationen werden in der Regel durch einen Vertrag abgesichert. Vertragsparteien sind der Influencer und das beauftragende Unternehmen (Influencer-Werbe-Vertrag) oder das Influencer-Management und das beauftragende Unternehmen. In letztgenanntem Fall wird für die Vertragsbeziehung zwischen dem Influencer und seinem Management zusätzlich ein Influencer-Management-Vertrag geschlossen.
Influencer-Vertrag
Mit einem Influencer-Vertrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Influencer-Marketings festgelegt, u.a.:
- Details zur Werbekampagne
- Nutzungsrechte
- Vergütung
- Exklusivität
- Kennzeichnungspflichten
- Haftungsfragen
Influencer-Kooperationen werden in der Regel durch einen Vertrag abgesichert. Vertragsparteien sind der Influencer und das beauftragende Unternehmen (Influencer-Werbe-Vertrag) oder das Influencer-Management und das beauftragende Unternehmen. In letztgenanntem Fall wird für die Vertragsbeziehung zwischen dem Influencer und seinem Management zusätzlich ein Influencer-Management-Vertrag geschlossen.
Influencer-Management-Vertrag
Influencer sind reichweitenstarke Meinungsführer in der digitalen Welt. Es gibt sie in vermutlich allen Bereich des täglichen Lebens: Fitness Influencer, Food Influencer, Petfluencer, Sinnfluencer usw. Das durch die Reichweite entstehende Werbepotential haben Unternehmen längst erkannt. Sie setzen Influencerinnen und Influencer als Werbebotschafter ein.
Influencer-Kooperationen werden in der Regel durch einen Vertrag abgesichert. Vertragsparteien sind der Influencer und das beauftragende Unternehmen (Influencer-Werbe-Vertrag) oder das Influencer-Management und das beauftragende Unternehmen. In letztgenanntem Fall wird für die Vertragsbeziehung zwischen dem Influencer und seinem Management zusätzlich ein Influencer-Management-Vertrag geschlossen.
- Rechte und Pflichten der Parteien eines Influencer-Managementvertrages
- Umsatzbeteiligung des Managements bzw. der Agentur
- „Sunset-Klausel“ (nachvertragliche Vergütung)
- Vertragsdauer und Kündigung des Influencer-Managementvertrages
- Haftung
- Abrechnungsfragen
- Exklusivitätsvereinbarung zugunsten des Influencer-Managements bzw. der Agentur
Weitere Vertragsarten: Vermarktungsvertrag, Model-Release-Vertrag
Wettbewerbs- und Werberecht
Wie für jede andere Werbeform gibt es auch für das Influencer-Marketing rechtliche Vorgaben, u.a. aus dem Wettbewerbs– und Telemedienrecht. Zudem gibt es eine junge und sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Werbekennzeichnung. Hier gilt folgende Grundregel:
Wer für einen Beitrag über ein Produkt oder eine Dienstleistung eine Gegenleistung von einem Unternehmen erhält (Geld, Rabatt, Gutschein etc.), macht in aller Regel Werbung und muss diese als solche kennzeichnen.
Hinsichtlich der Detailfragen haben wir für Agenturen und Influencer aus unserem Netzwerk einen Praxisleitfaden entwickelt, den wir ständig an die aktuelle Rechtsprechung anpassen.
Influencer-Marketing Recht – Persönlichkeitsrechte
Das wesentliche Kapital eines Influencers ist dessen Persönlichkeit. Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert hängen hiervon ab. Unternehmen machen sich diesen Wert zu Nutze, indem sie (reichweiten-) starke Persönlichkeiten für die Vermarktung ihrer Produkte einsetzen. Klar, dass dieser zentrale Wert, die eigene Persönlichkeit, geschützt werden sollte. Eingriffe in Persönlichkeitsrechte können u.a. sein:
- Unberechtigtes Verbreiten von Videos und Bildern
- Falschbehauptungen und (unberechtigte) Vorwürfe
- Verletzung der Privat- und Intimsphäre
Beratung im Influencer-Marketing Recht durch praxiserfahrene Anwältinnen und Anwälte
BROST CLAßEN berät regelmäßig Influencerinnen und Influencer sowie Influencer-Agenturen und Managements u.a. zur Vertragsgestaltung, dem Marken- und Werberecht sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Anwältinnen und Anwälte sind telefonisch, per E-Mail oder Video-Call unkompliziert erreichbar. Bei akuten Persönlichkeitsrechtsverletzungen bietet die Kanzlei eine 24/7-Erreichbarkeit.