BROST CLAßEN hat für eine Privatperson erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I gegen eine rechtswidrige identifizierende Verdachtsberichterstattung der Bild (Axel Springer Deutschland GmbH) erwirkt.
Die Bild-Zeitung hatte in identifizierender Weise durch Nennung des Vornamens, des abgekürzten Nachnamens sowie durch Abbildung eines nur unzureichend verpixelten Fotos über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München berichtet. Der Beschuldigte befindet sich derzeit aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Das Landgericht München I hat auf die Anträge von BROST CLAßEN die Berichterstattung in gerichtlichen Eilverfahren vollständig untersagt, weil hierdurch die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt wurden. Die Identifizierung des Betroffenen sowohl durch den abgekürzten Nachnamen als auch durch das Bildnis waren im aktuellen Stadium des Ermittlungsverfahrens nicht gerechtfertigt
Die Bild hat die einstweilige Verfügung durch eine sogenannte Abschlusserklärung als endgültige Regelung anerkannt.
Rechtsanwältin Dr. Lea Schwob:
„Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, dass die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung überschritten sind, wenn Medien Personen im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens – und auch trotz Untersuchungshaft – identifizierbar machen, ohne dass hierfür ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht. Die Rechtsprechung stellt an eine identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren hohe Anforderungen, da diese eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffenen bewirken kann, die einem Schuldspruch oder einer Strafe nahezu gleichkommt.“
Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert.
BROST CLAẞEN Medienkanzlei ist eine der führenden Kanzleien für Medien- und Presserecht in Deutschland. Die Kanzlei ist auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Unternehmen und Personen spezialisiert. BROST CLAẞEN Medienkanzlei wird oft in Fällen zur Verdachtsberichterstattung empfohlen.
Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung im Spannungsverhältnis
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung finden Sie in dem aktuellen Beitrag von Dr. Jörn Claßen in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2023, 3392): „Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung im Spannungsverhältnis“. Hieraus:
„Eine Verdachtsberichterstattung ist in der Regel mit schwerwiegenden Folgen für den Betroffenen verbunden. Die Person steht öffentlich am Pranger und wird oftmals für den Rest ihres Lebens mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht; ganz gleich, ob sich diese später als falsch herausstellen, denn etwas bleibt immer hängen. Aufgrund dieser Gefahren ist eine Verdachtsberichterstattung nur ausnahmsweise und bei strenger Einhaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen berechtigt. Wenn Medien diese Voraussetzungen einhalten, Missstände aufdecken und sachlich hierüber informieren, dann leisten sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Leider wird die sachliche Information im Kampf um die knappe Ressource der öffentlichen Aufmerksamkeit zunehmend durch eine Skandalisierung ersetzt. Dies geht zulasten der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und langfristig auch zulasten der Glaubwürdigkeit von Medien.“