Corona-Falschzitat sorgt für Unruhe – LG Essen erlässt Verbot

20. August 2021

Die WAZ berichtete über einen Unternehmer und interviewte diesen zur Neueröffnung seiner Einrichtung nach der langen (Corona-bedingten) Winterpause.

Die Journalistin zitierte den Gastronomen mit den Worten: „Das Wetter ist schlimmer als Corona.“

Der Gastronom hatte sich jedoch nie entsprechend geäußert. Die Zeitung druckte das Falschzitat ab und weigerte sich in der Folge, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Den Gastronomen erreichten zahlreiche irritierte Kundenanfragen, ob er die Corona-Pandemie durch eine solche Aussage relativieren möchte. 

Auf Antrag von BROST CLAẞEN untersagte das Landgericht Essen die weitere Verbreitung des Falschzitates (Urt. v. 26.05.2021, Az. 4 O 126/21). Die Zeitung erkannte die Entscheidung als endgültig an und verzichtete auf Rechtsmittel. Das Falschzitat muss dauerhaft gelöscht werden.

Dr. Lucas Brost: „Ein Zitat muss Wort für Wort der getätigten Äußerung entsprechen, einem Interviewten darf nichts „in den Mund gelegt“ werden. Welche negativen Folgen ein Falschzitat haben kann, zeigt der Fall eindrucksvoll. Eine schnelle Entscheidung im Eilverfahren konnte weiteren Schaden abwenden.“

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