Corona-Krisenkommunikation: Reputationsschutz bei einem Corona-Ausbruch im Unternehmen

4. Dezember 2020

Das Corona-Virus legt in der aktuellen Welle zunehmend ganze Unternehmen lahm. Gerade in Einrichtungen und Betrieben, in denen die Einhaltung von Mindestabständen aus arbeitstechnischen Gründen teilweise gar nicht möglich ist, kann es trotz engmaschiger Hygiene- und Schutzkonzepte zu einem Infektionsgeschehen kommen. Betroffen sind insbesondere Gesundheitseinrichtungen, Schulen oder produzierende Unternehmen.

Bei einem Corona-Ausbruch kommt es oft zu Presseanfragen und ggf. einer Berichterstattung über das Unternehmen. Nicht selten werden Vorwürfe erhoben oder es wird zumindest das Hygienekonzept hinterfragt. Die Medienarbeit sorgt dann neben dem Kampf gegen das Virus und der eigentlichen Unternehmenstätigkeit für zusätzliche Belastung.

Dennoch sollten Presseanfragen unbedingt beantwortet werden. Andernfalls heißt es in einem sich anschließenden Bericht, dass das Unternehmen auf eine Anfrage zum Corona-Ausbruch nicht reagiert habe. Der Vorwurf der Intransparenz steht im Raum. Weitere Vorwürfe treten oft schnell hinzu.

Besser ist daher eine aktive (Hintergrund-) Kommunikation mit anfragenden Journalisten nachdem der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Sicht aufgeklärt wurde. Etwaige Falschinformationen können so vorab richtig gestellt werden. Hinsichtlich des Infektionsgeschehens kann Transparenz geschaffen werden, wenn keine betrieblichen oder rechtlichen Gründe dagegen sprechen. Dabei sollte auch über das eigene Hygiene- und Schutzkonzept aufgeklärt werden. Die getroffenen Schutzmaßnahmen werden so in der Regel mit in einen möglicherweise folgenden Bericht aufgenommen und machen den Bericht ausgewogener. In rechtlicher Sicht kann zudem proaktiv verhindert werden, dass spekulative Vorwürfe gegen das Unternehmen erhoben werden. Bei weniger bekannten Unternehmen kann darauf hingewirkt werden, dass eine Berichterstattung ohne Namensnennung erfolgt. Nach einer etwaigen unzulässigen Berichterstattung kann und sollte schnell mit rechtlichen Maßnahmen reagiert werden.

BROST CLAßEN berät Unternehmen in medialen Krisensituationen. Rechtsanwalt Dr. Jörn Claßen hält im aktuellen Semester im Masterstudiengang Corporate Communications an der Hochschule Fresenius eine Vorlesung zur Rechtskommunikation. Bei Presseanfragen bietet BROST CLAßEN einen 24/7-Support an: presseanfrage@brostclassen.de.