Einstweilige Verfügung gegen Gomopa

31. August 2021

Das Portal Gomopa hatte in einem Artikel eine Falschbehauptung über ein Unternehmen verbreitet, die geeignet war, sich sehr nachteilig auf dessen Reputation auszuwirken. Auf Antrag von BROST CLAẞEN untersagte das Landgericht Köln die Falschaussage innerhalb weniger Tage nach Veröffentlichung (LG Köln, Az. 28 O 299/21, n. rkr).

Das Portal Gomopa ist insbesondere in der Anlegerbranche berüchtigt. Autoren wie Klaus Maurischat publizieren auf dieser Webseite auf Deutsch, während das Unternehmen laut Impressum in den USA sitzt. Entscheidungen deutscher Gericht können nur mit hohem Kostenaufwand durchgesetzt werden. Durch SEO-Optimierung landen die rufschädigenden Artikel bei einer Google-Suche zumeist auf Seite 1. Dies beschädigt die Reputation eines Unternehmens dauerhaft.

Die Vorgehensweise von Gomopa war bereits Gegenstand verschiedener Presseberichte:

Dr. Lucas Brost: “Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage erwirkt werden. Sie ist der erste Schritt, um die Löschung der Gomopa-Beiträge in Google-Suchergebnissen zu erreichen. Werden die Beiträge nicht mehr aufgefunden, geht der Reputationsschaden gegen Null.”