Die Resch Rechtsanwälte GmbH hatte auf ihrer Webseite verschiedene Falschbehauptungen über einen Unternehmer getätigt, die geeignet waren, potentielle Investoren zu verschrecken. Auf Antrag von BROST CLAßEN hat das Landgericht Köln dies im Eilverfahren untersagt (LG Köln, Az. 28 O 55/22, n. rkr). Es verurteilte die Resch Rechtsanwälte GmbH zur Unterlassung sowie zur Übernahme der gesamten Kosten des Verfahrens.
Die Resch Rechtsanwälte GmbH ist auf Anlegerschutz und Anlegerberatung spezialisiert und publiziert zahlreiche Beiträge auf ihrer Webseite und dem Portal Youtube. Sie geriet zuletzt in einem Stiftung-Warentest-Artikel in die Kritik. Das Magazin warf Resch Rechtsanwälte schlechte Beratung und mögliche Interessenkollision vor und setzte die GmbH auf die „Warnliste Geldanlage“.
Zum Beitrag: https://www.test.de/Anlegeranwalt-Etwas-zu-vielseitig-5662824-0/
Dr. Lucas Brost: “Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage erwirkt werden. Diese ist der erste Schritt, um die beschädigte Reputation wieder herzustellen und Irritationen bei (potentiellen) Kunden und Investoren auszuschließen.”