Einstweilige Verfügung gegen Thomas Bremer von diebewertung.de

8. April 2022

Thomas Bremer hatte auf den von ihm verantworteten Portalen diebewertung.de und verbraucherschutz.forum eine Falschbehauptung über ein Unternehmen getätigt, die geeignet war, potentielle Investoren zu verschrecken. Auf Antrag von BROST CLAßEN hat das Landgericht Düsseldorf dies untersagt (Az. 12 O 8/22, n. rkr.). Es verurteilte Bremer zur Unterlassung. 

Bremer ist in der Anlegerbranche berüchtigt. Inzwischen betreibt er mehrere Webseiten mit den Namen http://www.diebewertung.de, http://www.finanzjournal.ist sowie http://www.verbraucherschutz.forum. Dort veröffentlicht er zahlreiche, teilweise wortgleiche Berichte. Durch SEO-Optimierung landen die rufschädigenden Artikel bei Google-Suchen zumeist auf Seite 1. Dies beschädigt die Reputation eines Unternehmens dauerhaft. 

Dr. Lucas Brost: “Unternehmen können schnell und effektiv gegen rechtsverletzende Artikel auf diebewertung.de vorgehen. Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage erwirkt und dem Seitenbetreiber zugestellt werden. Diese ist der erste Schritt, um die beschädigte Reputation wieder herzustellen und Irritationen bei (potentiellen) Investoren zu vermeiden.”