„Hast Du 10 Minuten Zeit und 20cm Platz?“ – Mit diesem Spruch sprach ein bekannter Youtuber eine Passantin in der Kölner Innenstadt an. Nach eigener Aussage wollte der Youtuber die „schlechtesten Anmachsprüche“ testen. Die Kölner Studentin bemerkte die versteckte Kamera zunächst nicht und fühlte sich von dem Spruch sichtlich belästigt. Gleichwohl veröffentlichte der Youtuber das Video.
Auf Antrag von BROST CLAẞEN stellte das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 309/20, n. rkr.) nun fest, dass die Passantin diese Belästigung nicht hinnehmen muss. Die Richter verbieten die weitere Veröffentlichung des Videos.
Die ausführliche Berichterstattung auf EXPRESS.de finden Sie hier.
Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost: „Versteckte Kamera, Pranks, Tests – auf Youtube, Instagram & Co. bilden sich eigene Formate. Die Gesetze bleiben jedoch die gleichen. Die junge Szene handelt oft noch sehr unbedarft, auch beim Thema Werbung. Grenzübertritte werden zudem nicht durch angebliche „Tests“ legitimiert.“