Facebook-Sperre innerhalb von 48 Stunden aufgehoben

26. August 2021

Die Webseite www.facebook.com wird von zahlreichen Unternehmen insbesondere zu Marketingzwecken genutzt. Ein mittelständisches Unternehmen betreibt ebenfalls ein sog. Business Profil, auf dem es regelmäßig Angebote publiziert.

Ohne Vorwarnung sperrte Facebook das Unternehmensprofil wegen eines angeblichen Richtlinienverstoßes. Das Unternehmen erreichten zahlreiche irritierte Kundenanfragen. Es wandte sich unmittelbar an Facebook, erhielt jedoch über Tage keine Reaktion. Das Profil blieb gesperrt.

Mit Unterstützung von BROST CLAẞEN wurde die Sperre innerhalb von 48 Stunden aufgehoben und das Profil wieder freigeschaltet. Facebook bestätigte auf Nachforderung, dass das Business-Profil ohne Einschränkungen erreichbar bleibt und keine Beschränkungen bestehen.

Dr. Lucas Brost: “Eine Facebook-Sperre kann für Unternehmen weitreichende Folgen haben. Daher ist es wichtig, bei einer Sperre umgehend zu reagieren, wobei die richtigen Kanäle zu adressieren sind. Wenn sich Facebook bei einer unberechtigten Sperre weigert, das Profil erneut freizuschalten, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.”

Der Bundesgerichtshof hat zudem in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass einem Nutzer vor der Sperre seines Kontos Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen ist (BGH, Urt. v. 29.07.2021, Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

Zum Hintergrund: https://www.tagesschau.de/inland/facebook-hassrede-107.html

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