Wir sind vor dem Landgericht Bielefeld erfolgreich gegen rufschädigende Falschbehauptungen über ein von uns vertretenes Krankenhaus vorgegangen.
In dem Verfahren ging es um die Untersagung mehrerer unwahrer und beleidigender Äußerungen gegen die Klinik, ein kommunales Großkrankenhaus mit mehreren Standorten, und die Klinik-Geschäftsleitung. Eine Grundlage für die Äußerungen gab es nicht.
Vor diesem Hintergrund hat das Gericht den geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspruch bestätigt. Wir haben auch in diesem Verfahren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anwendung gebracht, wonach gerade Personen, die sich engagieren und Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen (z.B. Krankenhausmitarbeiter), vor Diffamierungen zu schützen sind (BVerfG NJW 2022, 680).
Sollten die untersagten Äußerungen wiederholt werden, dann droht dem Äußernden ein empfindliches Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft. Die gesamten Verfahrenskosten sind vom Verurteilten zu zahlen.
Die Kanzlei BROST CLAßEN ist auf das Presserecht spezialisiert. Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit zahlreiche Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen.
Aus presserechtlichen Gründen ist der Sachverhalt anonymisiert geschildert. Nachfragen zum Verfahren können an Anwalt Dr. Jörn Claßen gerichtet werden.
Seminarhinweis: Medialer und rechtlicher Umgang mit dem neuen Bundes-Klinik-Atlas
Kanzleipartner Dr. Jörn Claßen hält für das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) am 27.06.2024, 23.07.2024 und 16.08.2024 (10 bis 12 Uhr) ein Kurzseminar zum medialen und rechtlichen Umgang mit dem neuen Bundes-Klinik-Atlas.
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