Im Interview mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS kommentiert Kanzleipartner Dr. Lucas Brost die jüngst von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigte Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie.
Die Richtlinie zielt darauf ab, EU-weit sogenannte Einschüchterungsklagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) wirksam einzudämmen und damit die Meinungsfreiheit sowie die Arbeit von Journalist:innen, NGOs und Whistleblowern zu stärken (https://www.tagesschau.de/inland/hubig-schutz-einschuechterungsklagen-100.html).
Meinungsfreiheit insbesondere auf Plattformen in Gefahr
Ziel des deutschen Umsetzungsgesetzes soll – so die Justizministerin – der bessere Schutz der Meinungsfreiheit sein.
In der Praxis tauchen solche Einschüchterungsklagen, die nur mit dem Zweck erfolgen, die Berichtenden mundtot zu machen, in Deutschland allerdings vergleichsweise selten auf.
Warum sich die politischen Maßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit eher auf eine stärkere Regulierung der Plattformen wie X, Instagram oder Tiktok fokussieren sollten, erläutert Dr. Brost im Interview mit Focus-Redakteur Lukas Koperek: