Der aktuelle Praxisleitfaden 2025 „Rechtliche Aspekte des Influencer-Marketings“ ist ab sofort online und kostenfrei abrufbar.
Zum Influencer Leitfaden
Der von BROST CLAßEN Medienkanzlei entwickelte und jährlich aktualisierte Praxisleitfaden „Rechtliche Aspekte des Influencer-Marketings“ gibt Influencern, Managements und Unternehmen einen Überblick zu den aktuellen rechtlichen Themen aus der Beratungspraxis. Über den Link und den QR-Code gelangen Sie zu dem Leitfaden. Der Leitfaden kann gerne geteilt werden.

URL zum Leitfaden: https://brostclassen.de/wp-content/uploads/2025/05/Influencer-Marketing-Recht-Leitfaden.pdf
Influencer-Marketing Recht
BROST CLAßEN berät Management- und Marketing-Agenturen sowie Influencerinnen und Influencer in rechtlichen Angelegenheiten. Auf unserem Medialawblog und in den sozialen Medien berichten unsere Anwältinnen und Anwälte regelmäßig zu Neuigkeiten und relevanten Fragen zum Influencer-Marketing. Wir beraten u.a. zu den nachfolgenden Themen:
Vertragsgestaltung: Influencer-Vertrag, Influencer-Management-Vertrag
Influencer sind reichweitenstarke Meinungsführer in der digitalen Welt. Es gibt sie in vermutlich allen Bereich des täglichen Lebens: Fitness Influencer, Food Influencer, Petfluencer, Sinnfluencer usw. Das durch die Reichweite entstehende Werbepotential haben Unternehmen längst erkannt. Sie setzen Influencerinnen und Influencer als Werbebotschafter ein.
Influencer-Kooperationen werden in der Regel durch einen Vertrag abgesichert. Vertragsparteien sind der Influencer und das beauftragende Unternehmen (Influencer-Werbe-Vertrag) oder das Influencer-Management und das beauftragende Unternehmen. In letztgenanntem Fall wird für die Vertragsbeziehung zwischen dem Influencer und seinem Management zusätzlich ein Influencer-Management-Vertrag geschlossen.
Influencer-Vertrag
Mit einem Influencer-Vertrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Influencer-Marketings festgelegt, u.a.:
- Details zur Werbekampagne
- Nutzungsrechte
- Vergütung
- Exklusivität
- Kennzeichnungspflichten
- Haftungsfragen
Influencer-Kooperationen werden in der Regel durch einen Vertrag abgesichert. Vertragsparteien sind der Influencer und das beauftragende Unternehmen (Influencer-Werbe-Vertrag) oder das Influencer-Management und das beauftragende Unternehmen. In letztgenanntem Fall wird für die Vertragsbeziehung zwischen dem Influencer und seinem Management zusätzlich ein Influencer-Management-Vertrag geschlossen.
Influencer-Management-Vertrag
Influencer sind reichweitenstarke Meinungsführer in der digitalen Welt. Es gibt sie in vermutlich allen Bereich des täglichen Lebens: Fitness Influencer, Food Influencer, Petfluencer, Sinnfluencer usw. Das durch die Reichweite entstehende Werbepotential haben Unternehmen längst erkannt. Sie setzen Influencerinnen und Influencer als Werbebotschafter ein.
Influencer-Kooperationen werden in der Regel durch einen Vertrag abgesichert. Vertragsparteien sind der Influencer und das beauftragende Unternehmen (Influencer-Werbe-Vertrag) oder das Influencer-Management und das beauftragende Unternehmen. In letztgenanntem Fall wird für die Vertragsbeziehung zwischen dem Influencer und seinem Management zusätzlich ein Influencer-Management-Vertrag geschlossen.
- Rechte und Pflichten der Parteien eines Influencer-Managementvertrages
- Umsatzbeteiligung des Managements bzw. der Agentur
- „Sunset-Klausel“ (nachvertragliche Vergütung)
- Vertragsdauer und Kündigung des Influencer-Managementvertrages
- Haftung
- Abrechnungsfragen
- Exklusivitätsvereinbarung zugunsten des Influencer-Managements bzw. der Agentur
Influencer-Marketing Recht – Persönlichkeitsrechte
Das wesentliche Kapital eines Influencers ist dessen Persönlichkeit. Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert hängen hiervon ab. Unternehmen machen sich diesen Wert zu Nutze, indem sie (reichweiten-) starke Persönlichkeiten für die Vermarktung ihrer Produkte einsetzen. Klar, dass dieser zentrale Wert, die eigene Persönlichkeit, geschützt werden sollte. Eingriffe in Persönlichkeitsrechte können u.a. sein:
- Unberechtigtes Verbreiten von Videos und Bildern
- Falschbehauptungen und (unberechtigte) Vorwürfe
- Verletzung der Privat- und Intimsphäre
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert Persönlichkeitsrechtsverletzung effektiv abzuwehren und Entschädigungen für die Betroffenen durchzusetzen.
Beratung im Influencer-Marketing Recht durch praxiserfahrene Anwälte
BROST CLAßEN berät regelmäßig Influencerinnen und Influencer sowie Influencer-Agenturen und Managements u.a. zur Vertragsgestaltung, dem Marken- und Werberecht sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Anwältinnen und Anwälte sind telefonisch, per E-Mail oder Video-Call unkompliziert erreichbar. Bei akuten Persönlichkeitsrechtsverletzungen bietet die Kanzlei eine 24/7-Erreichbarkeit.