Die Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt hat laut eigener Angaben die Europäische Masthuhn-Initiative mit anderen Tierschutz- und Tierrechts-Organisationen entwickelt. Die Initiative sieht verschiedene Anforderungen für die Haltung von Tieren vor.
Kampagne gegen REWE
Die Stiftung fiel bereits in der Vergangenheit durch ihre aggressiven Methoden auf. Gegen das Unternehmen REWE, das sich der Initiative Tierwohl angeschlossen hatte, aber einen Beitritt zur Masthuhn-Initiative verweigerte, startete die Stiftung die Kampange REWE – Dein Tierleid, mit teilweise drastische Bildern (https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/protest-qualfleisch-rewe).
Am 17. März 2022 verkündeten REWE und die Albert-Schweitzer-Stiftung dann eine Einigung: REWE verpflichtete sich auch ohne Einhaltung der Masthuhn-Initiative „zu einem konkreten Maßnahmenplan als auch dazu, darauf zu dringen, dass die Forderungen der Europäischen Masthuhn-Initiative in die Initiative Tierwohl implementiert werden.“
Drohung mit Zwangslistung
Die Hotelkette wurde mit Schreiben vom im März 2018 erstmalig kontaktiert, lehnte einen Anschluss an die Initiative jedoch unter Hinweis darauf ab, dass sie sich zu Nachhhaltigkeitszielen selbstverpflichtet hat und zudem mit verschiedenen Initiativen, u.a. der Initiative Tierwohl, zusammenarbeitet.
Mit Schreiben vom März 2022 wurde die Hotelkette erneut angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Stiftung plant, öffentlich bekanntzugeben, dass die Hotelkette sich den Standards der Europäischen-Masthuhn-Initiative nicht anschließen will. Bei den entsprechend gelisteten Unternehmen heißt es unter der Überschrift „Keine Verpflichtung zur Erhöhung von Masthuhn-Standards“: „Die folgenden Unternehmen wurden von uns im Rahmen der Europäischen Masthuhn-Initiative kontaktiert, haben bislang jedoch keine Selbstverpflichtungen für erhöhte Masthuhn-Tierschutzstandards veröffentlicht. Sie unterstützen damit nach unserem Kenntnisstand und unserer Einschätzung Formen der Massentierhaltung, die besonders leidvoll für die Tiere sind, z. B. aufgrund von starker Qualzucht oder sehr wenig Platz.“
Die Hotelkette forderte die Stiftung daraufhin auf, jedwede Veröffentlichung in Zusammenhang mit der Europäischen-Masthuhn-Initiative zu unterlassen. Sollte die Stiftung dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde man juristische Mittel ergreifen.
Klage der Stiftung bereits unzulässig
Die Stiftung reagierte darauf mit der Erhebung einer sog. negativen Feststellungsklage. Sie begehrte die Feststellung, dass der Hotelkette kein Anspruch zusteht, es zu unterlassen, die Beklagte auf einer Liste „keine Verpflichtung zur Erhöhung von Masthuhn-Standards“ zu führen, soweit und solange die Hotelgruppe für ihre davon betroffenen Produkte und/oder Dienstleistungen sich nicht verpflichtet, die Standards für Masthühner mindestens auf das Niveau der Europäischen Masthuhn-Initiative anzuheben.
Das Landgericht Berlin wies die Klage bereits als unzulässig zurück (n. rkr.). Eine bloße Ankündigung etwaiger rechtlicher Schritte begründe nach Ansicht der Kammer anders als die Behauptung eines Unterlassungsanspruchs in einer Abmahnung wegen einer angeblich bereits begangenen Rechtsverletzung noch kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis, das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann.
Die Albert-Schweitzer-Stiftung muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Nichtregierungsorganisationen gehen teils mit aggressiven Methoden vor, um Unterstützer für ihre Initiativen zu gewinnen. Dabei müssen sich betroffene Unternehmen nicht jedes Mittel gefallen lassen. Wer lediglich darum bittet, die wiederholte Anwerbung zu unterlassen und sich andernfalls juristische Schritte vorbehält, setzt damit keinen Klagegrund für eine negative Feststellungsklage.“