Markenrecht: „Koko“ setzt sich gegen Coco von CHANEL durch

18. Juli 2023

Koko-Tropfen kannte in Ostdeutschland jeder: Das „Erfrischungs- und Belebungsmittel“ erfreute sich in der DDR großer Beliebtheit. Nach der Wende wurde die Produktion gleichwohl eingestellt (zu den Hintergründen: https://www.youtube.com/watch?v=PD0Z-gU03sw ).

Ein deutscher Unternehmer aus dem Bergischen Land will die Produktion wieder aufnehmen und hat dazu mit BROST CLAßEN die deutsche Wort-Bildmarke „Koko“ in den Klassen 03 und 05 eintragen lassen. Dagegen wandte sich der französische Chanel-Konzern, der über die internationale Wortmarke „Coco“ verfügt, die in zahlreichen Klassen (auch 03 und 05) eingetragen ist.

Bundespatentgericht sieht keine Verwechlungsgefahr mit Marke „Coco

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sah den Widerspruch von Chanel zunächst als begründet an. Es bestehe Verwechslungsgefahr. Dagegen legte der Unternehmer mit BROST CLAßEN Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Das Bundespatentgericht verneinte u.a. eine solche Verwechslungsgefahr:

„lm einschlägigen Warenbereich hat der Verkehr im November 2016 das Wort ,,COCO“ daher sofort und ohne weiteres mit Kokosnussbestandteilen oder Kokosnussduft in Verbindung gebracht und damit nur als glatt beschreibenden Sachhinweis auf den stofflichen lnhalt oder den Geruch der in Rede stehenden Körperpflege- und Körperreinigungsprodukte sowie Hygienepräparate wahrgenommen. […]“

,,Koko“ ist der Name eines Gorillaweibchens, das Teile der menschlichen Gebärdensprache beherrschte, der Name eines Clowns, einer Cartoon-Figur von Max Fleischer, und der Familienname eines österreichischen Malers und eines US amerikanischen Musikers. ,,KoKo“ steht als Abküzung für Kommerzielle Koordinierung, Bereich im Außenhandelsministerium der DDR und Koordinierungskomitee lnterkosmos der DDR (https:/de.wikipe ). ,,Ko-Ko“ ist auch eine Jazz-Komposition von Duke Ellington aus dem Jahr 1940. Die angegriffene Marke wird im Gegensatz zur Widerspruchsmarke im einschlägigen Warenbereich daher begrifflich als Fantasiebegriff wahrgenommen, so dass auch eine Ähnlichkeit im Sinngehalt ausscheidet.“

Chanel hat den Widerspruch nach dem Hinweis des BPatG zurückgenommen. Die deutsche Wort-/Bildmarke „Koko“ ist unter der Registernummer 302020244541 eintragen.