Eine Mandantin von BROST CLAßEN ist erfolgreich gegen die Sperrung eines gewerblich genutzten PayPal-Kontos vorgegangen. Durch die Sperrung war es der Mandantin zwischenzeitlich nicht möglich, Zahlungen über das Konto abzuwickeln. Außerdem war der Zugriff auf ein fünfstelliges Guthaben gesperrt. Abbuchungen wurden blockiert.
PayPal-Sperrung ohne vorherige Ankündigung
Hintergrund der Sperrung war ein Fehler im Identifizierungsverfahren. Mit diesem Verfahren überprüft PayPal als Zahlungsdienstleister regelmäßig die gewerblichen Kontoinhaber. Die Überprüfung erfolgt in der Regel aus Gründen der Geldwäscheprävention. Bei kleinsten Unklarheiten kommt es zu Kontosperrungen (https://www.paypal.com/de/cshelp/article/warum-ist-mein-paypal-konto-eingeschr%C3%A4nkt-help534). Im konkreten Fall verlangte PayPal von unserer Mandantin die Angabe von Informationen zum „wirtschaftlichen Eigentümer“. Aus diesem Grund wurden Angaben zu den Gesellschaftern hinterlegt. Bei den Gesellschaftern unserer Mandantin handelt es sich ausschließlich um juristische Personen – eine Konstellation, die bei deutschen Gesellschaften nicht unüblich ist.
Unerwähnt lässt PayPal, dass in der Kategorie „Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer“ lediglich Angaben zu natürlichen Personen akzeptiert werden. Ein entsprechender Hinweis erfolgte – trotz Nachfrage – auch nicht gegenüber der Mandantin von BROST CLAßEN. Ohne weitere Vorankündigung kam es zu einer unverzüglichen Sperrung des Accounts. Die Sperrung ohne Angaben von konkreten Gründen ist willkürlich und daher bereits aus diesen Gründen rechtswidrig.
Freischaltung des PayPal-Kontos erst nach anwaltlicher Aufforderung
Mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben durch BROST CLAßEN unter Hinweis auf den Verstoß gegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Account-Sperre konnte die Freischaltung gegenüber PayPal umgehend durchgesetzt werden. Erst auf das Anwaltsschreiben teilte PayPal mit, dass in der Kategorie „wirtschaftlicher Eigentümer“ zwingend eine natürliche Person einzutragen sei. Könne aufgrund der Gesellschaftsstruktur keine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden, müsse stattdessen ein sog. „fiktiver wirtschaftlicher Eigentümer“ angegeben werden. Hierbei handelt es sich häufig um den Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens. Ein gerichtliches Verfahren konnte durch die Einschaltung von BROST CLAßEN verhindert werden.
Rechtsanwalt Yannick Hoppe, LL.M. (Stellenbosch):
„Die plötzliche Sperre eines gewerblich genutzten PayPal-Kontos kann für die Betroffenen einen erheblichen Einschnitt darstellen. Insbesondere können bei einer Sperrung keine Zahlungen mehr über den Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. PayPal sperrt außerdem den Zugriff auf das auf dem Konto vorhandene Guthaben. Aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen hat auch die Rechtsprechung festgestellt, dass eine Sperre nicht ohne vorherige Ankündigung sowie ohne konkrete Begründung erfolgen darf. Wird gegen diese Voraussetzungen verstoßen, hat der Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des Kontos.“