Ein von BROST CLAßEN vertretener Geschäftsführer mehrerer Energieunternehmen hat sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Familienfotos und einer Fotografie seines Privathauses im Rahmen einer Berichterstattung des SPIEGEL gewehrt.
Die Veröffentlichung der Fotos stellte eine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Managers dar. Durch das schnelle und schon außergerichtlich erfolgreiche medienrechtliche Vorgehen von BROST CLAßEN konnte verhindert werden, dass sich die privaten Fotos im Internet weiterverbreiten und somit die Privatsphäre des Manager geschützt bleibt.
Durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung des Mediums kann zudem verhindert werden, dass die Fotos wieder veröffentlicht werden.
Dr. Jörn Claßen, der Medienanwalt des Managers und der Energieunternehmen:
„Das Recht auf Privatsphäre ist ein wertvolles Grundrecht. Man sollte seinen privaten Rückzugsort nicht selbst der Öffentlichkeit zugänglich machen. Erst recht sollte man sich dagegen wehren, wenn Medien Privates unberechtigt der Öffentlichkeit preisgeben.“