„Reaktive Prüfpflicht bei Dauerpublikationen“ – Beitrag von Dr. Jörn Claßen für beck-aktuell

17. Juli 2025

Es reicht nicht, dass Pres­se­be­rich­te wahr sind, wenn sie er­schei­nen – sie müs­sen es auch blei­ben. Die Me­di­en trifft hier eine Prüf­pflicht, wenn Be­trof­fe­ne sie auf die ver­än­der­te Lage hin­wei­sen, meint das LG Ber­lin II. Das er­öff­net eine ganz neue Ka­te­go­rie im Pres­se­recht, ana­ly­siert Dr. Jörn Cla­ßen in einem Gastbeitrag für beck-aktuell.

Der Beitrag ist hier abrufbar: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/reaktive-pruefpflicht-online-dauerpublikationen-lg-berlin