Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat am 25. Februar 2026 eine Stellungnahme zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer“, mit Fokus auf den Schutz von Kindern vor digitaler Ausbeutung und Privatsphäreverletzungen im Kontext sozialer Medien veröffentlicht.
Der Stellungnahme sind Fachgespräche der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vorangegangen, an denen die die Rechtsanwälte Dr. Jörn Claßen, Dr. Lea Schwob und Dr. Richard Kindling der Kanzlei BROST CLAßEN als Sachverständige teilgenommen haben.
Zu den wesentlichen Inhalten der Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer“
Immer mehr Kinder erscheinen öffentlich auf Social-Media-Kanälen, wobei Eltern Inhalte oft zur Reichweiten- und Einnahmesteigerung veröffentlichen. Dies macht Kindheit zum Wirtschaftsgut, wobei die Entscheidung meist allein bei den Eltern liegt und die Kinder wirtschaftlich profitieren.
Das Phänomen, bekannt als Sharenting oder Family Influencing, führt dazu, dass Kinder in digitalen Inszenierungen ohne ihre Zustimmung sichtbar werden, häufig in Situationen, die ihre Privatsphäre betreffen, inklusive intimen, schambesetzten oder verletzlichen Momenten. Diese Inhalte können die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen, das Risiko sexueller Ausbeutung erhöhen und Kinder in ihrer seelischen Gesundheit gefährden.
Die bestehenden rechtlichen Regelungen greifen bislang unzureichend, da Kinder auf Social Media keinen Schutzrahmen wie bei professionellen Produktionen haben. Es besteht Handlungsbedarf, um Kinder vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Rechte zu stärken und ihre Persönlichkeitsrechte durch gesetzliche Maßnahmen zu sichern.
Empfohlene Maßnahmen und Forderungen
Die nun von der Kinderkommission empfohlenen Maßnahmen gehen im Wesentlichen auf das Rechtsgutachten der Kanzlei BROST CLAßEN zurück. Das Gutachten mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ hat BROST CLAßEN im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerks erstellt und in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages besprochen.
Folgende Maßnahmen werden nun von der Kinderkommission empfohlen:
- Einführung einer Altersgrenze für die Veröffentlichung identifizierbarer kindlicher Darstellungen auf kommerziellen Social-Media-Accounts.
- Verbot von Darstellungen, die Kinder in intimen, bloßstellenden oder belastenden Situationen zeigen.
- Etablierung von Widerrufs- und Löschrechten für Kinder sowie deren effektive Durchsetzung.
- Finanzielle Beteiligung von Kindern an monetarisierten Inhalten, etwa durch Treuhandkonten.
- Verstärkte Kontrolle und Durchsetzung bestehender und neuer rechtlicher Regelungen durch zuständige Behörden.
- Sensibilisierung von Eltern, Fachkräften, Plattformen und Medienanstalten, um die Medienkompetenz und den Schutz der Kinder zu verbessern.
- Beteiligung der Kinder an der Entwicklung von Schutzmaßnahmen und eine wissenschaftliche Erfassung der Betroffenen.
Hieraus resultierende Forderungen:
- Prüfung der Einführung einer Altersgrenze für die Sichtbarkeit und Identifikation von Kindern in kommerziellen Kontexten.
- Verbot von Inhalten, die Kinder in belastenden Situationen zeigen.
- Stärkung der rechtlichen Position und Schutzrechte der Kinder sowie die Verantwortung der Plattformen, insbesondere bei Monetarisierung und algorithmischer Verbreitung.
Die Kinderkommission hat die Bundesregierung aufgefordert, auf Basis der Untersuchungsergebnisse Gesetzesänderungen voranzutreiben, Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren und über die Fortschritte jährlich zu berichten. Die Stellungnahme betont die Dringlichkeit, Kinder vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Rechte zu stärken und gesellschaftlich über Verantwortung im digitalen Familienleben zu debattieren.
„Eine zentrale Aufgabe von Eltern ist es, ihre Kinder und deren Rechte zu schützen. Dazu zählen auch die Persönlichkeitsrechte. In Zeiten von Social Media und Influencer-Marketing kommt dies oftmals zu kurz, weswegen es eines konkret formulierten Rahmens bedarf, der Eltern, aber auch Kooperationspartnern Orientierung gibt und kommerziellen Veröffentlichungen klare Grenzen setzt. Wir sind froh, dass die Kinderkommission des Deutschen Bundestages die Bundesregierung aufgefordert hat, auf Basis der Untersuchungsergebnisse Gesetzesänderungen zu mehr Persönlichkeitsschutz für Kinder voranzutreiben.“
Zur Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer“:
Gastbeitrag des Vorsitzenden der Kinderkommission des Deutschen Bundestages Michael Hose in der FAZ:
BROST CLAßEN zählt zu den führenden Kanzleien im Medien- und Presserecht in Deutschland. Die Kanzlei ist auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Ein besonderes Anliegen ist der Schutz von Kindern im digitalen Umfeld.