Die RTL interactive GmbH hat Sequenzen aus der bekannten TV-Sendung „HundKatzeMaus“ gelöscht und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Folge der reichweitenstarken Sendung war im Herbst 2021 zunächst auf dem TV-Sender VOX im Nachmittagsprogramm ausgestrahlt worden und stand mit den beanstandeten Sequenzen auf einem Streaming-Portal zum Abruf zur Verfügung.
Vox zeigte in dem Beitrag, in dem ein Tierfriseur begleitet wurde, u.a. das Schlafzimmer einer Mandantin von BROST CLAẞEN, obwohl diese dazu keine Zustimmung erteilt hatte. Zudem wurde eine andere Person mit dem Namen der Mandantin bezeichnet.
Die Mandantin reagierte umgehend und ließ die TV-Sequenzen löschen.
Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost:
„Aufnahmen von Privatwohnungen und deren Veröffentlichung durch Dritte sind grundsätzlich rechtswidrig, wenn der Berechtigte solchen Aufnahmen nicht zugestimmt hat. Wohnungen und insbesondere das Schlafzimmer zählen zur Privatsphäre, die rechtlich besonders stark geschützt ist.“